FAQ - Die wichtigsten Fragen
Wer kann Beiträge schreiben?
Alle bei BSZ® e.V. angemeldeten Rechtsanwälte können Beiträge schreiben und zu Beiträgen einen Kommentar verfassen. Ferner können Kommentare (auch von allen angemeldeten Besuchern) zu den Kommentaren geschrieben werden. Also ganz nach dem Prinzip eines Forums. Die Kommentare werden jedem Beitrag angehängt, so dass sich der Besucher schnell durch die Kommentare lesen kann. In einer übersichtlichen Form (Baumansicht) kann der Leser sich die Beiträge anzeigen lassen und gegebenenfalls darauf reagieren. Suchmaschinenfreundlich - Google (TM) als Dauergast.
Können Beiträge abgelehnt werden?
Jede Meldung wird vor ihrer Veröffentlichung redaktionell überprüft. rechtsboerse.de kann Meldungen nicht veröffentlichen, wenn wichtige Gründe vorliegen, so z.B. * wenn die Texte gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen, gegen Ethik und gegen Sitte und Ordnung verstoßen oder deren Veröffentlichung unzumutbar ist. Wenn Texte eingereicht werden, die in ihrem Charakter nicht einer Pressemeldung entsprechen. Beiträge können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Ein paar Tipps für Ihre Beiträge
Halten Sie Ihre Beiträge so kurz wie möglich bzw. so lang wie nötig. Bilden Sie möglichst kurze Sätze.
Schreiben Sie verständlich, anschaulich, nennen Sie Namen, verzichten Sie auf Abkürzungen, erzählen Sie die Vorgeschichte, zeigen Sie die Zusammenhänge auf.
Nutzes Sie dabei die sogenannten Ws als Checkliste:
Warum?
Wer?
Was?
Wo?
Wann?
Wie?
Wieviel?
Beachten Sie bitte, Ihr Recht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG endet da wo Sie in Schutzrechte anderer eingreifen. Also vermeiden Sie: Beleidigung, üble Nachrede und die Verleumdung.