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Kategorie Miet- und Wohnungseigentumsrecht  

Keine Kündigung wegen "Eigenbedarf" wenn Ihr Vermieter eine GmbH & Co KG ist !

12.04.2011: Auf diese BGH Entscheidung möchte Rechtsanwalt Dirk Witteck, Leiter der Beratungsstellen des Mieterbeistand e.V. in den Landgerichtsbezirken Aschaffenburg und Darmstadt ausdrücklich hinweisen.

Hat der BGH im Falle eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) noch die Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigung der Wohnung der GbR befürwortet, hat der BGH diese Möglichkeit nun für Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co KG, GmbH & Co OHG sowie Partnerschaftsgesellschaften (freie Berufe) verneint.

Die Richter billigten in der hier zugrundeliegenden Entscheidung den Kommanditisten, die gleichzeitig Gesellschafter der Komplementären waren keinen Eigenbedarf zu.

Anders ist dies bei der GbR, wenn gleich es im Unterschied zu den Personenhandelsgesellschaften nicht um die Rechtsfähigkeit der GbR geht, sondern nach Ansicht der Richter spielt einzig und allein die personalistische Struktur der GbR die entscheidende Rolle.

BGH Urteil vom 15.12.2010, Az. VIII ZR 210/10

Mitgeteilt durch:

Mieterbeistand e.V.
Beratungsstelle Aschaffenburg
Kleberstrasse 6-8
63739 Aschaffenburg
Telefon: 06021/365816
http://www.aschaffenburg-city.de  

Mieterbeistand e.V.
Beratungsstelle Dieburg
Lagerstrasse 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071/9816816
http://www.dieburg-city.de

Foto: Rechtsanwalt Dirk Wittek


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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

12.04.2011 / Dirk Witteck

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