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Kategorie Miet- und Wohnungseigentumsrecht  

Wenn´s um die fristgerecht zum 3. Werktag zu zahlende Miete geht

14.07.2010: – der Samstag ist KEIN Werktag!

Auf diese BGH Entscheidung möchte Rechtsanwalt Dirk Witteck, Leiter der Beratungsstellen des Mieterbeistand e.V. in den Landgerichtsbezirken Aschaffenburg und Darmstadt ausdrücklich hinweisen.

Der BGH hat mit Urteil vom 13.07.2010 entschieden, dass bei einer Mietzahlungsfrist zum 3. Werktag im Monat der Samstag bei der Fristenberechnung gemäß § 556 b I BGB nicht mitgerechnet wird.

Bei Rechtsprobleme im Zusammenhang mit angeblichem Verzug mit Ihrer Mietzinszahlung und damit begründeten Kündigungen durch Ihren Vermieter sollten Sie Rat beim Mieterbeistand e.V. einholen, der Ihnen für einen Jahresbeitrag von 47 €* uneingeschränkt beratend zur Seite steht.
*Jahresbeitrag einer Privatperson (Beitragshöhe bei gewerblichen Mitgliedern weicht ab)


Urteil vom 13. Juli 2010 – VIII ZR 291/09
AG Berlin-Schöneberg - Urteil vom 22. Juli 2008 – 19 C 124/08
LG Berlin - Urteil vom 11. September 2009 – 63 S 316/08

und

Urteil vom 13. Juli 2010 – VIII ZR 129/09
AG Berlin- Mitte - Urteil vom 11. April 2008 – 15 C 377/07
LG Berlin - Urteil vom 12. Mai 2009 – 63 S 403/08

Mieterbeistand e.V.
Beratungsstelle Aschaffenburg
Kleberstrasse 6-8
63739 Aschaffenburg
Telefon: 06021/365816
http://www.aschaffenburg-city.de  

Mieterbeistand e.V.
Beratungsstelle Dieburg

Lagerstrasse 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071/9816816
http://www.dieburg-city.de  

Foto: Rechtsanwalt Dirk Witteck, Leiter der Beratungsstelle Aschaffenburg und Dieburg des Mieterbeistand e.V.


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14.07.2010 /

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