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Kategorie Versicherungsrecht  

Mehr Informationen für Versicherte:

16.01.2008: Der Ratgeber zum neuen Versicherungsvertragsrecht

Seit dem 1. Januar 2008 haben Versicherte mehr Rechte: Das neue Versicherungsvertragsrecht stärkt die Rechte der Versicherungsnehmer und verbessert die Transparenz im gesamten Versicherungsrecht. Mit einem Ratgeber informiert das Bundesjustizministerium über die neuen Vorschriften für Versicherungsverträge.

Die Broschüre „Das neue Versicherungsvertragsgesetz“ gibt Auskunft darüber, welche Rechte Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer gegenüber den Versicherern zustehen und welche Pflichten sie zu beachten haben.

Der Ratgeber gibt Antworten auf zahlreiche Fragen: Was ist überhaupt ein Versicherungsvertrag und wie kommt er zustande? Was muss ich bei Vertragsschluss oder danach beachten? Was ist ein Produktinformationsblatt? Was tun, wenn es einmal zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Versicherer kommt?

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich so schnell einen guten Überblick über die gesetzlichen Regelungen verschaffen.

Fotoquelle: ©gabisch/PIXELIO    www.pixelio.de

“Das neue Versicherungsvertragsgesetz“ kann hier heruntergeladen werden.
Quelle: Bundesministerium der Justiz

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de  

BSZ® - TOPLISTE Versicherungsrecht
Oft gibt es eine Fülle von Rechtssprechung zur Auslegung der Versicherungsbedingungen, viele Bedingungen sind auch von den Gerichten bereits für unwirksam erklärt worden. In dieser Situation kann Ihnen nur ein echter Fachmann, der Fachanwalt für Versicherungsrecht, wirklich helfen. Zögern Sie nicht, Ihrem Recht entsprechend Nachdruck zu verleihen!

Anwälte, die noch nicht in der BSZ® Topliste Versicherungsrecht eingetragen sind, können sich hier online anmelden.

16.01.2008 /

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