Seit dem 1. Januar 2008 haben Versicherte mehr Rechte: Das neue Versicherungsvertragsrecht stärkt die Rechte der Versicherungsnehmer und verbessert die Transparenz im gesamten Versicherungsrecht. Mit einem Ratgeber informiert das Bundesjustizministerium über die neuen Vorschriften für Versicherungsverträge.
Die Broschüre „Das neue Versicherungsvertragsgesetz“ gibt Auskunft darüber, welche Rechte Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer gegenüber den Versicherern zustehen und welche Pflichten sie zu beachten haben.
Der Ratgeber gibt Antworten auf zahlreiche Fragen: Was ist überhaupt ein Versicherungsvertrag und wie kommt er zustande? Was muss ich bei Vertragsschluss oder danach beachten? Was ist ein Produktinformationsblatt? Was tun, wenn es einmal zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Versicherer kommt?
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich so schnell einen guten Überblick über die gesetzlichen Regelungen verschaffen.
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“Das neue Versicherungsvertragsgesetz“ kann hier heruntergeladen werden.
Quelle: Bundesministerium der Justiz
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