Rechtsboerse.de  
Artikelsuche 
> Nachrichtenticker
> Archiv
Datum: 23.05.2012                                      > Bericht einsenden                                        > Zugang für Mitglieder
> Anmeldung


Newsletter

Bitte melden Sie sich bei unserem Newsletter an.
Email:
anmelden
abmelden

Anzeige
 
Kategorie Sonstige Rechtsgebiete  

Bundestag berät Regierungsentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes

12.02.2009: "Der Verbraucherschutz bei Kreditverträgen soll verbessert werden. Die Verbraucher brauchen bessere Informationen, und unseriöse Lockvogelangebote sind zu verhindern. Die Widerrufs- und Rückgaberechte bei Verbraucherverträgen werden vereinfacht.

Und es sollen einheitliche Rechte und Pflichten für den bargeldlosen Zahlungsverkehr im europäischen Markt geschaffen werden", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries heute anlässlich der ersten Lesung des vom Bundesjustizministerium erarbeiteten Vorschlags im Deutschen Bundestag.
 
Die Bundesregierung hatte den Entwurf der Bundesjustizministerin am 5. November 2008 beschlossen. Die geplante Neuregelung dient zugleich der Umsetzung europäischer Richtlinien - der Verbraucherkreditrechtlinie und des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie.
 
Zu den Regelungen im Einzelnen:
 
1. Verbraucherdarlehen
Information und Vertragserläuterung: Künftig soll ein Verbraucher schon vor Abschluss eines Darlehensvertrages über die wesentlichen Bestandteile des Kredits informiert werden. Damit wird es dem Verbraucher ermöglicht, verschiedene Angebote zu vergleichen und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Dies stärkt das Leitbild eines verantwortungsbewussten und selbständig handelnden Verbrauchers. Sobald sich die Wahl eines bestimmten Kredits abzeichnet, müssen dem Verbraucher zusätzlich die Hauptmerkmale des Vertrags erläutert werden.

Werbung: Die Werbung für Darlehensverträge wird stärker reglementiert. Wer für den Abschluss von Darlehensverträgen wirbt, darf nicht nur eine einzige Zahl herausstellen (etwa einen besonders niedrigen Zinssatz). Vielmehr muss er auch die weiteren Kosten des Vertrags angeben und diese Angaben mit einem realistischen Beispiel erläutern. Dadurch werden Lockvogelangebote unterbunden und die Verbraucher in die Lage versetzt, anhand aussagekräftiger Informationen selbst die Vor- und Nachteile eines Vertragsschlusses abzuwägen.

Muster für Verbraucherdarlehen: Künftig gelten für unterschiedliche Kreditverträge jeweils einheitliche Muster zur Unterrichtung der Verbraucher. Anhand dieser Muster werden sämtliche Kosten des Darlehens erkennbar. Unterschiedliche Angebote können besser als bisher miteinander verglichen werden. Die Muster gelten europaweit, sodass Kunden auch Angebote aus dem europäischen Ausland einholen und vergleichen können.

Kündigung: Die Kündigung von Darlehensverträgen wird neu geregelt. Kündigungen durch den Darlehensgeber sind bei unbefristeten Verträgen nur noch zulässig, wenn eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten vereinbart ist. Verbraucher können dagegen einen unbefristeten Vertrag jederzeit kündigen. Dabei darf die Kündigungsfrist für den Verbraucher einen Monat nicht überschreiten. Bei befristeten Verträgen, die nicht durch ein Grundpfandrecht wie eine Grundschuld oder Hypothek gesichert sind, dürfen Verbraucher das Darlehen künftig jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen. Verlangt der Darlehensgeber in einem solchen Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung, ist diese auf höchstens ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages beschränkt.

Von den Neuregelungen werden nicht nur reine Darlehensverträge, sondern auch andere Finanzierungsgeschäfte erfasst. Damit werden Verbraucher bei Teilzahlungsgeschäften und bei Finanzierungsleasingverträgen grundsätzlich ebenso geschützt wie bei Verbraucherdarlehensverträgen.
 
2. Zahlungsdienste
Im Bereich des bargeldlosen Zahlungsverkehrs gelten bei Zahlungsdienstleistungen künftig europaweit weitestgehend einheitliche Rechte und Pflichten. Erstmals gibt es sowohl für rein inländische als auch für grenzüberschreitende Zahlungsverfahren (z. B. Überweisung, Kartenzahlung, Lastschrift) einheitliche Regelungen. Dies erleichtert bargeldlose Zahlungen und erhöht die Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Ein einheitlicher Euro-Zahlungsraum (single euro payments area - SEPA) wird es den Anbietern von Zahlungsdiensten erlauben, europaweite Verfahren für Zahlungen in Euro zu entwickeln (sog. SEPA-Produkte).
 
Beispiele: Ein europäisches Lastschriftverfahren wird es ermöglichen, dass Strom- und Telefonkosten für eine Ferienwohnung auf Teneriffa oder die Miete für das Zimmer im Studentenwohnheim bei einem Auslandsaufenthalt monatlich von einem deutschen Konto bequem abgebucht werden können. Auch bei Bestellungen aus dem europäischen Ausland muss eine Bezahlung nicht mehr notwendigerweise per Kreditkarte erfolgen, sondern kann per Lastschrift oder Überweisung durchgeführt werden.
 
Deshalb ist - was die Frage der Bezahlung angeht - der Standort eines Anbieters künftig kein Hindernis mehr, sich als Kunde für das günstigste Angebot zu entscheiden. Zugleich fördern gleiche Rahmenbedingungen den grenzüberschreitenden Wettbewerb. Denn durch einheitliche Vorgaben über die Information der Kunden wird es leichter, auch das Angebot ausländischer Zahlungsdienstleister zu bewerten.
 
Schließlich führen die neuen Regelungen zu einer Vereinheitlichung und Verkürzung der Ausführungs- und Wertstellungsfristen: Bisher sind grenzüberschreitende Überweisungen in der EU binnen fünf Werktagen zu erbringen. Ab 1. Januar 2012 müssen alle Zahlungsaufträge in Euro innerhalb eines Geschäftstages ausgeführt werden. Bis dahin kann eine 3-tägige Ausführungsfrist vereinbart werden. Damit können Zahlungsdienstnutzer zielgenauer ihre Zahlungspflichten erfüllen und so lange wie möglich mit ihrem Geld arbeiten.
 
3. Widerrufs- und Rückgaberecht
Die bereits bestehenden Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht werden neu geordnet. Dies führt zu mehr Rechtssicherheit, und zwar nicht nur bei Verbraucherverträgen, sondern auch bei Versicherungsverträgen. Unternehmer, die für ihre Belehrungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht die neuen Muster verwenden, müssen künftig keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder unbefristete Widerrufs- bzw. Rückgaberechte mehr fürchten. Zudem gelten bei Fernabsatzgeschäften über eine Internetauktionsplattform und solchen in einem herkömmlichen Internetshop weitgehend gleiche Widerrufsfristen und Widerrufsfolgen.
 
Der Gesetzentwurf wird mit der 1. Lesung in die Fachausschüsse überwiesen. Ziel ist, die parlamentarischen Beratungen bis zur Sommerpause abzuschließen.
 
Quelle: Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz

Bildquelle: ©mad-max/PIXELIO      www.pixelio.de
 
Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de 

12.02.2009 /

Kommentare [neu]
keine Kommentare vorhanden [neu]
Verwandte Artikel
Hoffnung für verklagte Anleger der Multi Advisor Fund I GbR.
Schadensersatzansprüche gegen 313 music JWP AG ?
EFB-Nova GmbH – Schadensersatzansprüche prüfen lassen
Alwog Immobilienverwaltungs-Gesellschaft mbH: Haftung von Gesellschaftern möglich.
Kaupthing Bank hf: Zeitpunkt der Auszahlung ist offen

Weitere Beiträge

Bundestag berät Gesetzentwurf zu neuen Straftatbeständen im Staatsschutzstrafrecht

30.01.2009 von roosen

Besondere Formen der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten sollen künftig unter Strafe gestellt werden.

weiter lesen ...

Bundestag berät Gesetzentwurf für mehr Gerechtigkeit bei Geldstrafen

30.01.2009 von roosen

Der Deutsche Bundestag hat heute in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anhebung der Höchstgrenze eines Tagessatzes bei Geldstrafen beraten.

weiter lesen ...

Bundestag befasst sich mit Gesetzentwurf zur Verständigung in Strafverfahren

30.01.2009 von roosen

Der Deutsche Bundestag hat heute in 1. Lesung einen Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD beraten, mit dem die Voraussetzungen einer Verständigung im Strafverfahren geregelt werden.

weiter lesen ...

Erweitertes Führungszeugnis: Bundesregierung setzt Beschluss des Kindergipfels um

23.01.2009 von roosen

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beschlossen.

weiter lesen ...

Bundesregierung erleichtert europaweite Abschöpfung von Erträgen aus Straftaten

23.01.2009 von roosen

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten bei der Abschöpfung von illegal erworbenem Vermögen verbessert wird.

weiter lesen ...

 



Startseite  |  Arbeitsrecht  |  Arzthaftungsrecht  |  Bau- und Architektenrecht  |  Erbrecht  |  Familienrecht Scheidungsanwalt  |  Imobilienrecht  |  Medizin- und Gesundheitsrecht  |  Kapitalanlagerecht  |  Sozialrecht  |  Steuerrecht / Steuerstrafrecht  |  Streitschlichtung  |  Verkehrsrecht  |  Versicherungsrecht  |  Verwaltungsrecht  |  Wirtschaftsrecht  |  Miet- und Wohnungseigentumsrecht  |  Sonstige Rechtsgebiete  |  Bericht einsenden  |  Aktuelle Umfrage  |  FAQ - Die wichtigsten Fragen  |  Ticker  |  Forum  |  Archiv  |  Kontakt  |  Registration  |  Sitemap  |  Impressum  | 
 
Webdesign by imediatec Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. - Copyright © 2007