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Kategorie Sonstige Rechtsgebiete  

Verbraucherabzocke im Internet

27.02.2008: Es gilt in diesen Fällen grundsätzlich folgendes, keinerlei Zahlungen leisten, selber nichts unternehmen und die Angelegenheit in anwaltliche Hände geben.

Immer öfter erhalten Verbraucher die im Internet surfen Rechnungen über angebliche Abonnements im Internet auf Seiten wie : gedichte.at, hausaufgaben.at, hausaufgaben.de, hausaufgaben-heute.com, kunst-heute.com, kunst.at, lehrstellen-heute.com, lehrstellen.at, lexikon-heute.com etc.

Die südhessische Internetfirma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR z.B. soll in großem Stil oft jugendliche Webnutzer mit trügerischen Lockangeboten geschädigt haben. Die Schadensumme liege in Millionenhöhe, teilte unlängst der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit. Auf den rund 20 Internetseiten dieses Unternehmens sind die Angaben zu Kosten und anderen Vertragsbedingungen nur versteckt aufgeführt.

Auch die Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelt seit geraumer Zeit gegen das Unternehmen wegen des Verdachts auf Betrug, Nötigung und Erpressung. Unter den Opfern sind zahlreiche Jugendliche, die Seiten mit Hausaufgaben- oder Lehrstellenangeboten aufgesucht hatten. Die Homepages, die wie etwa "www.sms-heute.com" alle im Namen die Endung "-heute.com" oder "-heute.de" tragen, bieten unter anderem Informationen zu Lehrstellen, Hausaufgaben, Fabrikeinkäufen, Gedichten, Witzen, Basteln, Tieren oder dem Versenden von SMS-Mitteilungen. Um an die Informationen zu gelangen, muss sich der Internet-Nutzer auf der Startseite anmelden.

Der Großteil der Betroffenen gibt jedoch nach Rechnungserhalt gegenüber dem BSZ e.V. oft an, den Hinweis auf eine vertragliche Bindung und die monatlichen Kosten nicht gesehen zu haben. Inzwischen weist dieses spezielle Unternehmen auf seinen Seiten darauf hin, dass sich der Nutzer nach einer "Testphase" automatisch zu einem zweijährigen Abonnement verpflichtet, das oftmals über 100 Euro kostet.

So wie die Schmidtlein GbR gibt es auch noch zahlreiche andere Firmen, die in ganz ähnlicher Weise operieren. Nur als Beispiel seien da genannt : Online Content Ltd., Zimmersmühlenweg 11, 61440 Oberursel/Ts, Online Service LTD, Rodenbacher Chaussee 6, Gebaeude 413 Buero 308, 63457 Hanau, RC Online-Vermarktungsgesellschaft Ltd. - 95 Wilton Road, Suite 3 - London, SW1V 1BZ / GB, Internet Service AG (vormals Xentria AG), Bösch 63, 6331 Hünenberg.

All diese Unternehmen seien nur beispielhaft genannt, da es weit mehr Firmen gibt, die Sie in den allermeisten Fällen völlig zu Unrecht zur Kasse bitten wollen.

Der BSZ e.V. ist durch seinen Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Dirk Witteck von der in Aschaffenburg beheimateten Kanzlei Lenzen Fischer Witteck, Kleberstrasse 6-8, 63739, Telefon 06021/365816 oder per Mail post@rechtsanwalt-witteck.de  bereits seit einiger Zeit als Rechtsbeistand zahlreicher Betroffener auf diesem Gebiet tätig.

Es gilt in diesen Fällen grundsätzlich folgendes, keinerlei Zahlungen leisten, selber nichts unternehmen und die Angelegenheit in anwaltliche Hände geben. Denn in den allermeisten Fällen können mit anwaltlicher Hilfe solche Ansprüche kurzfristig und unbürokratisch abgewehrt werden.

Bildquelle: ©hofschlaeger/PIXELIO     www.pixelio.de

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de  

27.02.2008 /

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