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Kategorie Sonstige Rechtsgebiete  

AG Reutlingen: Private Facebook-Nachrichten als Beweismittel

22.02.2012: In den Medien lesen wir immer häufiger, dass Facebook als Informationsquelle für Strafverfolgungsbehörden dient.

Allerdings werteten deutsche Behörden bisher nur öffentliche Einträge aus, um sie für Strafverfahren zu verwenden.

Hiermit möchte sich ein Reutlinger Amtsrichter nicht länger zufrieden geben. Kurzerhand beschlagnahmte er das Facebook-Konto eines mutmaßlichen Einbrechers, um auch auf seine private Daten - insbesondere persönliche Nachrichten - zuzugreifen.

Seine diesbezügliche Anfrage bei Facebook-Deutschland ergab, dass diese Zweigstelle keinen Zugriff auf die persönlichen Daten der Facebook-Nutzer hätte, da die Datenverarbeitung in der Zweigstelle Facebook-Irland stattfände. Der Reutlinger Amtsrichter stellte daraufhin ein Rechtshilfeersuchen.

Sofern diesem stattgegeben wird, ist absehbar, dass in Zukunft private Facebook-Daten (z.B. persönliche Nachrichten und Fotos) wichtige Beweismittel werden. Derartige Beschlagnahmungen werden sich häufen, wobei gleichzeitig die Gefahr der grundlosen Verletzung von Persönlichkeitsrechten steigt. Jeder Facebook-Nutzer sollte sich daher gut überlegen, welche Daten er bei Facebook einstellt. Das Internet vergißt nichts……..!

Diese Informationen erhielten wir von unserer Vertragsanwältin Dr. Inge Rötlich, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht aus Sindelfingen.

Betroffene können sich für weitere Informationen und Hilfe durch fachkundige Rechtsanwälte dem BSZ ® e.V. Aktionsbündnis „Abmahnung“ anschließen.

Bildquelle: © Altmann/shapes:photoshopgraphics.com / PIXELIO    www.pixelio.de

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 , 64807 Dieburg, Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu    

Direkter Link zum Aktionsbündnis Anmeldeformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular-AB?PHPSESSID=677300eb763caa0151debe0957059602

22.02.2012 /

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