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Kategorie Sonstige Rechtsgebiete  

Gibt es schon Abmahnungen in Sachen MEGAUPLOAD? und was wäre davon zu halten?

31.01.2012: BSZ e.V. Aktionsbündniss Abmahnung Musik & Filmdownload und Streaming Der BSZ® e.V. spricht aus aktuellem Anlass mit Rechtsanwalt Dirk Witteck, Experte des BSZ e.V. im Bereich Filesharing und Abmahnung.

BSZ e.V.: Herr Rechtsanwalt Witteck, aktuell sorgt ein Bericht der Bild Zeitung auf deren Portal im Internet für Unruhe. Es geht um eine angeblich angerollte Abmahnwelle im Zusammenhang mit dem zwischenzeitlich vom Netz genommenen Internetdienst megaupload – Betreiber Kim Schmitz aka Kim Dotcom. Wie kommentieren Sie diese Nachricht?

RA Witteck: In der Tat hat die Meldung vom 30.01.2012 für Unruhe gesorgt. Meines Erachtens jedoch verfrüht, denn aktuell gibt es noch keinerlei Anzeichen für eine solche Welle der Abmahnungen. Der Bericht dort nennt keine konkreten Namen, insbesondere wird nichts darüber berichtet, wer denn abmahnen soll. Da zum aktuellen Zeitpunkt noch Ermittlungen in Neuseeland laufen, die auch Bezug zu den USA haben (Auslieferung von dem Betreiber beantragt), ist es eigentlich unwahrscheinlich, dass bereits jetzt beweissicher abgemahnt wird.

BSZ e.V.: Was ist zu tun, wenn man in den nächsten Tagen trotzdem eine Abmahnung erhalten
sollte?

RA Witteck: Jede Abmahnung ist ernst zu nehmen. Die dort genannten Fristen sollte man nicht arglos verstreichen lassen. Wenden Sie sich mit dem Forderungsschreiben ohne langes Warten an das BSZ e.V. Aktionsbündniss, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass Abmahnkanzleien autorisiert wurden, bei Fristverstößen sofort den einstweiligen Rechtschutz in Anspruch zu nehmen. Hier fallen dann sehr schnell hohe Kosten an. Wir können die Abmahnung aus allen erdenklichen Aspekten überprüfen und fristgerecht reagieren, um negative Konsequenzen zu vermeiden.

BSZ e.V.: Wie können Sie Betroffenen helfen ?
Wir nehmen üblicherweise zunächst eine sachliche und rechtliche Überprüfung des Abmahnschreibens vor, bevor sodann sämtliche Einwendungen geprüft werden, die im Einzelfall in Betracht kommen. Danach wird eine Korrespondenzbasis zur Abmahnstelle hergestellt um überraschende rechtliche Schritte zu Lasten der Betroffenen zu vermeiden. Denn entgegen so manchem Tipp in einschlägigen Foren, ist ein Ignorieren dieser Forderungsschreiben die allerschlechteste Lösung.

Da sich bereits zahlreiche ehemalige User von Megaupload vorab haben beraten lassen, werden wir natürlich im Fall einer Inanspruchnahme schnell reagieren können. Empfänger von Abmahnschreiben können sich für weitere Informationen und Hilfe durch fachkundige Rechtsanwälte dem BSZ ® e.V. Aktionsbündnis „Abmahnung“ anschließen.

Bildquelle: © Thorben Wengert / PIXELIO    www.pixelio.de  

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

Direkter Link zum Aktionsbündnis Anmeldeformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular-AB?PHPSESSID=677300eb763caa0151debe0957059602  

Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.01.2012 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

31.01.2012 /

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