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Kategorie Sonstige Rechtsgebiete  

EHEC-Skandal: EU-Entschädigung hilft nur Bauern.

05.09.2011: Großhändler und Händler gehen leer aus und bleiben auf ihrem Schaden sitzen. Wo bleibt hier die Gerechtigkeit?

Die Entschädigungsleistungen der EU für die von dem EHEC Skandal geschädigten Bauern sind mit Ablauf des Monats August gezahlt worden. Eine vollständige Kompensation des entstandenen Schadens wird aber nicht eintreten, da nur rund ein Viertel des entstandenen Schadens ersetzt wurde.

Demgegenüber erhalten Großhändler und Händler überhaupt keine Entschädigung!

Nun ist es amtlich! Die Erzeuger von Gemüsearten (Tomaten, Gurken, Paprika, Zucchini, Salate, krause Endivie und Eskariol) die durch den EHEC-Skandal Umsatzeinbußen erlitten haben, werden von der EU in Höhe von rund einem Viertel des entstandenen Schadens entschädigt.

Eine Entschädigung für Großhändler und Händler durch den Staat wird es andererseits nicht geben. Die Entscheidung der Bundesregierung sich für eine Entschädigung der Händler nicht einzusetzen und diese nicht zu entschädigen, ist jedoch äußerst fragwürdig, da auch der Handel Umsatzeinbrüche von bis zu einem Drittel hinnehmen musste!

Der deutsche Handel kritisierte schon frühzeitig das Krisenmanagement zuständiger politischen Stellen bei der Bekämpfung der EHEC-Epidemie. Die Forderung des HDE-Präsidenten Josef Sanktjohanser, dass der Handel auch über eine Kompensation des durch den EHEC-Skandals verursachten Schadens mit der Politik sprechen möchte, wurde von den zuständigen Stellen der Bundesregierung jedoch abgelehnt. Die Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sah diesbezüglich keinerlei Gesprächsbedarf, da nach ihrer Auffassung der Handel im Verkauf auf andere Produkte ausweichen könne.

Diese unterschiedliche Behandlung von Erzeugern und Händlern ist weder gerecht noch nachvollziehbar, da die von dem Robert Koch Institut ausgesprochene Warnung unmittelbar auf den Markt ausgewirkt und das Verhalten der Verbraucher nachhaltig gravierend beeinflusst hat. Letztlich sind Händler gleichermaßen unschuldig durch die Warnung des RKI geschädigt worden, genau so wie die eigentlichen Erzeuger. Trotz dessen wurden finanzielle Entschädigungen nur für die Erzeuger gezahlt.

Sowohl Händler als auch Erzeuger sollten daher eine Prüfung ihrer Schadensersatzansprüche vornehmen lassen, da nach Auffassung der Vertrauensanwälte des BSZ e.V. und anderen Schadensrechtsexperten gewichtige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der vom RKI ausgesprochene Warnung die gesetzlichen Vorgaben und das Verhältnismäßigkeitsprinzip außer Acht gelassen wurde.

So räumte das RKI ein, dass im Zeitpunkt der ersten veröffentlichten Warnung einerseits noch nicht eindeutig geklärt war, von welchen Lebensmitteln eine Gefahr ausgeht und anderseits, ob auch andere Infektionsquellen als Ursache in Betracht kommen würden. Der gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungsgrundsatz hätte das RKI jedoch zu einer umfassenden Aufklärung des für ihre Entscheidung maßgeblichen Sachverhaltes verpflichtet.

Dieses fehlerhafte Verhalten führt nach der Auffassung der Vertrauensanwälte des BSZ zu einer Schadensersatzpflicht des RKI.

Für weitere Informationen können sich betroffene Bauern, Großhändler und Händler dem BSZ e.V. Aktionsbündnis "EHEC-Skandal" anschließen.

Bildquelle: ©BettinaF/PIXELIO    www.pixelio.de

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.09.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

05.09.2011 /

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