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Kategorie Sonstige Rechtsgebiete  

Deutschsprachige Internetseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht geht online.

08.04.2010: Seit heute verfügt die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht auch über eine deutschsprachige Internetseite:

In einem Gemeinschaftsprojekt der Justizministerien von Deutschland, Österreich und der Schweiz werden nunmehr die Informationen der Haager Konferenz neben den offiziellen Amtssprachen Englisch und Französisch auch in deutscher Sprache vorgehalten. Hier können deutschsprachige Internetnutzer auf kürzestem Wege wichtige Informationen über die Aktivitäten und die zahlreichen internationalen Übereinkommen der Haager Konferenz auf dem Gebiet des Internationalen Privatrechts erhalten.

Die Internetseite können Sie über diesen Link aufrufen: www.hcch.net/index_de.php  

Zum Hintergrund:
Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HccH) ist eine traditionsreiche Regierungsorganisation, "deren Aufgabe darin besteht, an der fortschreitenden Vereinheitlichung der Regeln des Internationalen Privatrechts zu arbeiten" (Art. 1 der 1955 in Kraft getretenen Satzung). An ihr sind derzeit neben Deutschland weitere 68 Mitglieder beteiligt.

Der HccH ist es gelungen, wichtige multilaterale Übereinkommen unter Beteiligung des Bundesministeriums der Justiz auszuhandeln, jüngst beispielsweise das Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung und Erleichterung des internationalen Rechts- und Wirtschaftsverkehrs.

Mittlerweile nehmen rund 130 Staaten weltweit an den von der HccH ausgehandelten Konventionen teil.

Quelle: Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz

Bildquelle: ©fine2art/PIXELIO      www.pixelio.de  

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de  

08.04.2010 /

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