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Kategorie Sonstige Rechtsgebiete  

Inkrafttreten wichtiger Gesetzesänderungen

06.08.2009: Am 4. und 5. August 2009 werden eine Reihe wichtiger Gesetzesänderungen in Kraft treten, die auf Vorschläge von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zurückgehen.

Inkrafttreten am 4. August 2009

• Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung wird am 4. August 2009 in Kraft treten. Es verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße gegen diese Verbote können - anders als bisher - mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Zudem werden die Widerrufsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei telefonischen Vertragsschlüssen erweitert.

• Am 4. August 2009 wird auch die gesetzliche Regelung der Verständigung im Strafverfahren in Kraft treten. Seit langem gehört es zum Alltag in deutschen Gerichtssälen, dass sich das Gericht mit den Beteiligten über den Prozess und sein Ergebnis verständigt. Nun ist erstmals gesetzlich geregelt, unter welchen Voraussetzungen solche Verständigungen möglich sind. Absprachen darf es künftig nur in der öffentlichen Hauptverhandlung geben. Weitreichende Dokumentations- und Mitteilungspflichten schaffen die notwendige Transparenz. Die bewährten Grundsätze des Strafprozesses bleiben unangetastet. Insbesondere darf die Verständigung nie alleinige Grundlage des Urteils sein. Die Strafe muss trotz der Verständigung der Schuld des Täters gerecht werden. Und das Urteil bleibt in vollem Umfang überprüfbar.

• Ab dem 4. August 2009 stehen die Vorbereitung von terroristischen Gewalttaten und die Anleitung zu solchen Taten gesondert unter Strafe. Die neuen Vorschriften des Staatsschutzstrafrechts erfassen etwa den Besuch eines terroristischen Ausbildungslagers zur Vorbereitung eines terroristischen Anschlags. Bestraft werden auch Personen, die Beziehungen zu einer terroristischen Vereinigung aufnehmen oder unterhalten, um sich in der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat unterweisen zu lassen. Da das Internet als Propagandamedium für Terroristen erheblich an Bedeutung gewonnen hat, ist jetzt auch das Verbreiten oder Anpreisen terroristischer "Anleitungen" - etwa für die Herstellung von Sprengstoffen oder den Bau von Sprengvorrichtungen - strafbar. 

 Inkrafttreten am 5. August 2009

• Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung wird am 5. August 2009 in Kraft treten. Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass in vielen Unternehmen zu stark auf das Erreichen kurzfristiger Parameter und zu wenig auf das langfristige Wohlergehen geachtet wurde. Die Neuregelung sorgt bei der Managervergütung für langfristige Verhaltensanreize und stellt sicher, dass auch in Vorstandsetagen mit Augenmaß vergütet wird. Auch wird es künftig leichter möglich sein, Gehälter bei einer Verschlechterung der Lage des Unternehmens zu kürzen.

• Auch die von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagenen Regelungen zum Anlegerschutz treten in Kraft. Für ab dem 5. August 2009 entstehende Ansprüche wegen Falschberatung gelten längere Verjährungsfristen. Außerdem werden Banken künftig verpflichtet, den Inhalt jeder Anlageberatung zu protokollieren und dem Kunden eine Ausfertigung des Protokolls an die Hand zu geben. Dies soll den Anlageberater zu höherer Sorgfalt veranlassen und damit insgesamt die Qualität der Beratung erhöhen. In einem Prozess wegen schlechter Beratung kann sich der Kunde auf das Beratungsprotokoll berufen. Diese neuen Dokumentationspflichten werden ab dem 1. Januar 2010 gelten, damit den Banken die benötigte Zeit für organisatorische Vorbereitungen bleibt.

• Am 5. August 2009 wird ein Gesetz über Internetversteigerungen in der Zwangsvollstreckung in Kraft treten. Bislang ist die Versteigerung von beweglichen Sachen - zum Beispiel von Möbeln und elektronischen Geräten - in der Zivilprozessordnung als Präsenzversteigerung vor Ort durch den Gerichtsvollzieher vorgesehen. Die Neuregelung ergänzt die bestehenden Vorschriften, damit die Internetversteigerung auch in der Zwangsvollstreckung selbstverständlich wird. Jetzt sind die Bundesländer am Zug, die Einzelheiten - etwa die Versteigerungsplattform, Beginn, Ende und Ablauf der Auktion oder die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versteigerung - durch Rechtsverordnung zu regeln.

• Der zum 5. August 2009 in Kraft tretende neue § 15a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes beinhaltet eine wichtige Änderung für die gerichtliche und rechtsanwaltliche Praxis. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hatte dazu geführt, dass bei der Erstattung von Prozesskosten vom unterlegenen Gegner in bestimmten Situationen Mandanten, die bereits vorgerichtlich einen Rechtsanwalt eingeschaltet hatten, schlechter standen als solche, die den Rechtsanwalt sogleich mit der Prozessvertretung beauftragt hatten. Dieses nicht sachgerechte Ergebnis gehört ab dem 5. August 2009 der Vergangenheit an. Die Neuregelung ist Teil des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, das unter anderem ab dem 1. September 2009 eine unabhängige, bundesweit tätige "Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft" einführt.

Außerdem wird am 4. August 2009 das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz passt das Aktienrecht dem Internetzeitalter an. Aktionäre werden künftig besser informiert und ihnen wird die Stimmrechtsausübung erleichtert. Zusammen mit einer Vereinfachung des Vollmachtsstimmrechts der Banken will das Gesetz die Präsenz von Aktionären in der Hauptversammlung erhöhen. Das ARUG erschwert sogenannten "räuberischen Aktionären" das Geschäft und enthält zudem eine für die Praxis wichtige Neuordnung des Fristenregimes im Vorfeld der Hauptversammlung. Die wesentlichen Bestimmungen dieses Gesetzes werden allerdings erst am 1. September 2009 in Kraft treten.

Quelle: Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz 

Bildquelle: ©fotomichl/PIXELIO       www.pixelio.de

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06.08.2009 /

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