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Kategorie Kapitalanlagerecht  

Vermögensgarant AG: Erneute Erfolge der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte!

13.07.2009: Erneuter Erfolg für BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth: Kammergericht Berlin kündigt an, Berufung einstimmig zurück zu weisen. Sachverständigengutachten bestätigt, dass gesicherte Zinszahlungen bei garantiertem Kapitalerhalt unmöglich waren!

Vermögensgarant AG hätte zur Zielerreichung „wahre Traumrenditen“ erzielen müssen.

Kammergericht Berlin kündigt an, Berufung zurück zu weisen.

In einem von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth geführten Verfahren hat das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 8.7.2009 angekündigt, die Berufung eines Vermittlers von Inhaber-Teilschuldverschreibungen der VermögensGarant AG nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Mit Urteil vom 12.11.2008 war der Vermittler bereits zum Schadenersatz in Höhe von 46.044,74 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verurteilt worden (von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth erstritten). Der Beklagte sei verpflichtet gewesen, dass Anlagekonzept auf dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit hin zu überprüfen. Dies habe er nicht getan. Auch habe er der Klägerin mitgeteilt, dass „die Gelder wegen der Sicherheitsvorkehrungen nicht verloren gehen könnten“; der angepriesene 100%ige-Kapitalschutz habe aber überhaupt nicht existiert. Die Geschädigte wurde in beiden Instanzen durch die Rechtsanwälte Rohde & Späth vertreten. Das Kammergericht nahm in seiner Beschlussbegründung Bezug auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 5.3.2009 – Aktenzeichen III ZR 17/08 – und auf von der Kanzlei Rohde & Späth geführte Verfahren vor dem Landgericht Berlin und dem Kammergericht. Auch diese endeten mit Urteilen zugunsten von Zeichnern von Inhaber-Teilschuldverschreibungen der VermögensGarant AG (Landgericht Berlin, Urteil vom 16.7.2008; Kammergericht, Urteil vom 27.11.2007).

Weitere Verurteilung eines Vermittlers von Inhaber-Teilschuldverschreibungen der VermögensGarant AG zeichnet sich ab.

In einem von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Rohde & Späth vor dem Landgericht Lübeck wegen der Vermittlung von Inhaber-Teilschuldverschreibungen der VermögensGarant AG geführten Rechtsstreit liegt das vom Gericht eingeholte Sachverständigengutachten vor. Der Gutachter führte aus, die VG VermögensGarant AG hätte zur Zielerreichung „wahre Traumrenditen“ erzielen müssen. Gesicherte Zinszahlungen und einen garantierten Kapitalerhalt zu erreichen, sei mit dem Geschäftsmodell unmöglich gewesen. Das Urteil wird in dieser Sache nicht mehr lange auf sich warten lassen. Der Gutachter bestätigte daher den Vortrag der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth, wonach das Anlagemodell von vornherein nicht plausibel gewesen sei, was ein Vermittler habe erkennen müssen. Geschädigte der VG VermögensGarant haben somit Grund genug, gegen Vermittler von Inhaber-Teilschuldverschreibungen der VermögensGarant AG vorzugehen.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Vermögensgarant AG" anzuschließen. 

Foto: Rechtsanwalt Dr. Andreas Rohde, MSc (Real Estate)Diplom-Immobilienökonom (ADI)

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de  

13.07.2009 /

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