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Kategorie Kapitalanlagerecht  

Urteil des Landgerichts Hamburg macht Mut - 40.000 Lehman-Anleger schöpfen neue Hoffnung

24.06.2009: Landgericht Hamburg verurteilt Hamburger Sparkasse zu Schadensersatz an einen Lehman Geschädigten.

Mit Urteil vom 23.06.2009 (noch nicht rechtskräftig) sprach das Landgericht Hamburg einem Inhaber von Lehman-Zertifikaten wegen Beratungsverschuldens Schadensersatz in Höhe von Euro 10.000,00 gegen die Hamburger Sparkasse (HaSpa) zu. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Bank den klagenden Anleger beim Erwerb der Zertifikate im Jahr 2006 nicht über die fehlende Einlagensicherung und die Höhe ihrer Gewinnmarge aufgeklärt hatte. Auch habe die HaSpa, die in größerem Umfang Lehman-Zertifikate erworben hatte und diese nur gegen einen Abschlag an Lehman Brothers hätte zurückgeben dürfen, ein eigenes Interesse gerade dieses Produkt zu empfehlen. Diese Interessenlage, so das Landgericht, begründete in besonderer Weise eine Aufklärungspflicht der Bank; damit wendet das Landgericht die jüngste Kick-Back-Rechtsprechung des BGH auch auf Bankmargen an.

Nach Auffassung des Gerichts hat die HaSpa ihre Pflicht zur anlagegerechten Beratung durch die unterlassenen Hinweise schuldhaft verletzt und hierdurch einen Schaden des Klägers kausal verursacht. Hierfür haftet die HaSpa und wurde dazu verurteilt, dem Anleger seine gesamte Investition zu ersetzen.

"Dieses Urteil ist unserer Meinung ein wichtiges Signal an alle Banken und wird hoffentlich deren Blockadehaltung in Sachen Lehman-Zertifikate beenden", so BSZ-Vertrauensanwalt Jakob Brüllmann von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte. "In jedem Fall aber stärkt es die Position der Anleger vor Gericht ganz erheblich".

Auch die Verbraucherzentrale Hamburg bezeichnet auf ihrer Homepage das Verfahren als "wichtiges Pilotverfahren". Sie geht außerdem davon aus, dass "die Entscheidung (...) Rückenwind für alle, die durch die 'Lehman'-Pleite mit Zertifikaten dieser Bank Geld verloren haben (bedeutet)".

Angesichts der kurzen Verjährungsfrist von nur 3 Jahren ab Zeichnung, sollten sich Anleger, die beim Erwerb ihrer Zertifikate ebenfalls nicht umfassend beraten wurden, möglichst umgehend von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt beraten lassen. Auch die Verbraucherzentrale Hamburg rät allen betroffenen, sich "erneut an ihre Bank oder Sparkasse zu wenden und auf Entschädigung zu pochen".

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich derBSZ e.V.Interessengemeinschaft "Lehman Brothers" anzuschließen. 

Foto: Rechtsanwalt Jakob F. Brüllmann

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de  

24.06.2009 /

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