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Kategorie Kapitalanlagerecht  

VITADOMO eG: Staatsanwaltschaft macht die Konten dicht.

10.12.2007: VITADOMO ist zahlungsunfähig.

Mittlerweile hat der neue VITADOMO-Vorstand Goff die Vertriebspartner der Genossenschaft angeschrieben und kurz und knapp mitgeteilt, dass die VITADOMO eG zahlungsunfähig ist.

Damit sind nach seiner Einschätzung alle Versuche zur Fortführung des Unternehmens gescheitert. Der Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der VITADOMO eG ist nach Aussage von Goff bereits am 23.11.2007 gestellt worden.

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der Hamburger Kanzlei BGKS Rechtsanwälte: "Das kann für die VITADOMO-Anleger über den Verlust des eingezahlten Kapitals hinaus schlimme Folgen haben: Das Finanzamt könnte unter bestimmten Voraussetzungen die Eigenheimzulage zurückfordern und der Insolvenzverwalter könnte auf die Zahlung der weiteren Raten bestehen. Zudem werden die Mitglieder sicherlich nicht mehr mit genügend Wohnraum versorgt werden."

Die Mitglieder sollten sich daher rechtzeitig versuchen, schützen zu lassen. Deshalb wird allen Betroffenen geraten, sich möglichst kurzfristig an einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und die Sach- und Rechtslage prüfen zu lassen.

Foto: Rechtsanwalt Mathias Gröpper

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Vitadomo" anschließen.

BSZ® - TOPLISTE Kapitalanlagerecht
Die hier gelisteten erfahrenen Rechtsanwälte für Kapitalanlagerecht befassen sich mit Tätigkeitsschwerpunkt Bankenhaftung, der Vermittlerhaftung und rund um das Kapitalanlagerecht.


Anwälte, die noch nicht in der BSZ® Topliste Kapitalanlagerecht eingetragen sind, können sich hier online anmelden.

10.12.2007 /

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