Rechtsboerse.de  
Artikelsuche 
> Nachrichtenticker
> Archiv
Datum: 23.05.2012                                      > Bericht einsenden                                        > Zugang für Mitglieder
> Anmeldung


Newsletter

Bitte melden Sie sich bei unserem Newsletter an.
Email:
anmelden
abmelden

Anzeige
 
Kategorie Kapitalanlagerecht  

Neu Hoffnung für Anleger des Falk-Zinsfonds

06.12.2007: OLG München verurteilt Mittelverwendungskontrolleur zum Schadensersatz

Geschädigte Anleger des Falk-Zinsfonds können wieder hoffen. Das OLG München hat mit Urteil vom 22.10.2007 den ehemaligen Mittelverwendungskontrolleur verurteilt, einem Anleger des Falk-Zinsfonds seinen Schaden zu ersetzen.

Grundlage der Entscheidung vieler Anleger für den Erwerb einer Beteiligung an der Falk-Zinsfonds GbR war u. a. der damalige Verkaufsprospekt der Falk-Zinsfonds GbR. Mit Urteil vom 22.10.2007 hat das Oberlandesgericht München nunmehr festgestellt, dass der Verkaufsprospekt zur Falk-Zinsfonds GbR haftungsbegründend fehlerhaft ist.

Insbesondere enthält die Regelung des Mittelverwendungskontrollvertrages, welcher im Prospekt abgedruckt ist, und auf welchen mehrfach – um die Sicherheit der Anlage zu unterstreichen – Bezug genommen wird, die Regelung, dass ein Sonderkonto bei einem Kreditinstitut eingerichtet wird, über das die Fondsgesellschaft nur gemeinsam mit dem beauftragten Mittelverwendungskontrolleur verfügen kann.

Wie sich aus einem zwischenzeitlich anhängigen Ermittlungsverfahren gegen die ehemaligen Vorstände beziehungsweise Gründungsgesellschafter der Falk-Zinsfonds GbR ergibt, war jedoch entgegen dieser vertraglichen Vereinbarung die Einzelverfügungsbefugnis der Gründungsgesellschafter / Vorstände Falk, Engels und Suk im Verhältnis zur Bank nicht dadurch eingeschränkt, dass jeweils der Mittelsverwendungskontrolleur die entsprechenden Überweisungen hätte mit unterschreiben müssen.

Aufgrund dieser Diskrepanz erkennt das Oberlandesgericht München zutreffend, dass sich eine Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs gegenüber dem Anleger aus culpa incontrahendo (§§ 280, 311 Abs.2 BGB) des Mittelverwendungskontrollvertrages ergibt, wenn die Prospektangaben mitursächlich für den Anteilserwerb waren.

Der Mittelverwendungskontrollvertrag ist als echter Vertrag zugunsten der einzelnen Anleger ausgestaltet, mit der Folge, dass vorvertragliche Pflichten des Mittelverwendungskontrolleurs auch gegenüber den ausdrücklich in den Vertrag einbezogenen potenziellen Anlegern als Dritte im Sinne des § 328 BGB bestehen.

Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte , die bereits eine Vielzahl von Anlegern der diversen Falk-Fonds vertreten , raten allen betroffenen Anlegern zur Vermeidung von Rechtsnachteilen, kurzfristig das bestehen von Ansprüchen durch eine spezialisierte Kanzlei prüfen zu lassen.

©hofschlaeger/PIXELIO   www.pixelio.de

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Falk Capital" anschließen.

BSZ® - TOPLISTE Kapitalanlagerecht
Die hier gelisteten erfahrenen Rechtsanwälte für Kapitalanlagerecht befassen sich mit Tätigkeitsschwerpunkt Bankenhaftung, der Vermittlerhaftung und rund um das Kapitalanlagerecht.

Anwälte, die noch nicht in der BSZ® Topliste Kapitalanlagerecht eingetragen sind, können sich hier online anmelden.

06.12.2007 /

Kommentare [neu]
keine Kommentare vorhanden [neu]
Verwandte Artikel
Vermögensgarant AG: BSZ®-Vertrauensanwälte Dres. Rohde & Späth erstreiten Rückabwicklung vor dem Kammergericht Berlin.
Schneller Prozesserfolg gegen Commerzbank wegen Rückvergütungen bei Medienfonds VIP 3 und 4
Graffiti-Gesetz im Kampf gegen Schmierereien erfolgreich
Prospekthaftungsansprüche setzen keine Übergabe des Prospektes an den Anleger voraus
Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe
Links zum Artikel
weitere Berichte zu „Falk Capital“
Anmeldeformular zu einer BSZ® Interessengemeinschaft für betroffene Kapitalanleger

Weitere Beiträge

Vermögensgarant AG: BSZ®-Vertrauensanwälte Dres. Rohde & Späth erstreiten Rückabwicklung vor dem Kammergericht Berlin.

06.12.2007 von roosen

In einem aktuellen Urteil vom 27.11.2007 hat das Kammergericht Berlin den Vermittler der Beteiligung dazu verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 6.926,43 € zzgl. Zinsen zu bezahlen.

weiter lesen ...

Schneller Prozesserfolg gegen Commerzbank wegen Rückvergütungen bei Medienfonds VIP 3 und 4

05.12.2007 von roosen

Dem Rechtsstreit zugrunde lagen Beteiligungen am Filmfonds VIP 3 in Höhe von € 45.000,- und am Fonds VIP 4 von € 85.000,-.

weiter lesen ...

Prospekthaftungsansprüche setzen keine Übergabe des Prospektes an den Anleger voraus

04.12.2007 von roosen

Rechtsanwalt Schwill: "Nun ist es den Verantwortlichen von Kapitalanlagemodellen, die mit fehlerhaften Prospekten auf Kundenfang gehen, nicht mehr möglich, die eigene Verantwortung auf die Berater des Kunden abzuschieben."

weiter lesen ...

Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe

03.12.2007 von roosen

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 03.12.07

weiter lesen ...

Rechtsprechung verschärft Anforderungen an Beratung zum Erwerb von Anlageimmobilien

03.12.2007 von roosen

Der Vertrieb von Immobilien als Kapitalanlagen hat wieder Schwung aufgenommen.

weiter lesen ...

 



Startseite  |  Arbeitsrecht  |  Arzthaftungsrecht  |  Bau- und Architektenrecht  |  Erbrecht  |  Familienrecht Scheidungsanwalt  |  Imobilienrecht  |  Medizin- und Gesundheitsrecht  |  Kapitalanlagerecht  |  Sozialrecht  |  Steuerrecht / Steuerstrafrecht  |  Streitschlichtung  |  Verkehrsrecht  |  Versicherungsrecht  |  Verwaltungsrecht  |  Wirtschaftsrecht  |  Miet- und Wohnungseigentumsrecht  |  Sonstige Rechtsgebiete  |  Bericht einsenden  |  Aktuelle Umfrage  |  FAQ - Die wichtigsten Fragen  |  Ticker  |  Forum  |  Archiv  |  Kontakt  |  Registration  |  Sitemap  |  Impressum  | 
 
Webdesign by imediatec Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. - Copyright © 2007