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Kategorie Kapitalanlagerecht  

Falk Zinsfonds: Durchbruch für Anleger

24.10.2007: OLG München, Urteil vom 22.10.2007: Urteil nach Beweisaufnahme; Revision nicht zugelassen

Dr. Köhler (Prospektverantwortlicher) und Wirtschaftsprüfer Freiheit (Mittelverwendungskontrolleur) wurden vollumfänglich zu Schadensersatz an Anleger verurteilt.

Das Oberlandesgericht München hat am 22.10.2007 den Vorstand der geschäftsführenden Gesellschaft des Falk Zinsfonds GbR sowie den Mittelverwendungskontrolleur (Wirtschaftsprüfer Freiheit) zum Schadensersatz an zwei Anleger des Zinsfonds verurteilt. Das Landgericht München hatte zuvor alle Klagen ohne Beweisaufnahme abgewiesen.

In der Klage haben die Kläger geltend gemacht, dass der Prospekt des Zinsfonds GbR falsch war, weil die Risiken der Beteiligung darin nicht zutreffend dargestellt waren. In dem Prospekt war behauptet worden, dass ein Sonderkonto bestünde, über das der Vorstand der geschäftsführenden Gesellschaft und der Wirtschaftsprüfer nur gemeinsam verfügen könnten. Dadurch wurde den Anlegern eine besondere Sicherheit - durch die Einschaltung des Mittelverwendungskontrolleurs - suggeriert.

An dem Falk Zinsfonds haben sich rund 3.000 Anleger mit einem Gesamtvolumen von etwa 58 Mio. € beteiligt. Der Zinsfonds wurde im März 2003 aufgelegt und bis November 2004 platziert. Nach dem Zusammenbruch der Falk Gruppe ist auch der Zinsfonds in Auflösung, da dessen Geschäftszweck die Vergabe von Darlehen an Immobilienfonds der Falk Gruppe war.

Der Zinsfonds ist außerdem Gegenstand der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft München gegen Helmut Falk und weitere Beteiligte. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklageschrift von einem Betrug zum Nachteil der Zinsfondsanleger aus. Der Strafprozess wird demnächst beginnen.

Mitgeteilt von:
Rechtsanwalt Ralph Veil

Kanzlei Mattil & Kollegen
Thierschplatz 3
80538 München
veil@mattil.de  
www.mattil.de  

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24.10.2007 /

Kommentare [neu]
OLG München, Urt. v. 22.10.2007, Az. 2687/07 (roosen, 26.10.2007)  
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