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Kategorie Kapitalanlagerecht  

VITADOMO eG: „Schlechtes Investment“ - Anlegern droht die Rückforderung der Eigenheimzulage

19.10.2007: Die Verantwortlichen der VITADOMO eG geraten zunehmend unter Druck.

Hamburg/ Stuttgart, 18.10.2007 –Nachdem die Wirtschaftsprüfer des Verbands bayrischer Wohnungsunternehmen e.V. alle VITADOMO-Mitglieder darüber informiert hatten, dass „die Erfüllung des Satzungszwecks … zurzeit nicht gegeben ist“, wurden die Anleger jetzt erneut gewarnt: Das ZDF-Magazin für Wirtschaft und Soziales (WISO) hat die VITADOMO eG jetzt in der Rubrik „WISO ermittelt: Schlechtes Investment“ ins Visier genommen (http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/339990?inPopup=true  ).

Im Zuge der Ermittlungen wurde der Hamburger B|G|K|S-Rechtsanwalt und BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von WISO eingeschaltet. Rechtsanwalt Gröpper erklärte, dass in den Broschüren der VITADOMO eG nicht hinreichend auf die gravierenden Risiken der Beteiligung, allen voran das Totalverlustrisiko, hingewiesen wurde und die Verletzung dieser Hinweispflichten u.U. den Verdacht des Kapitalanlagebetrugs nahe legt. Denn nach den dem BZS e.V.-Vertrauensanwalt vorliegenden Unterlagen wurden die VITADOMO-Verantwortlichen bereits vor vielen Monaten auf die völlig unzureichende Prospektierung hingewiesen und haben trotz allem lange nichts verbessert.

Rechtsanwalt und BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Matthias Gröpper: „Anleger, die während des Beratungsgesprächs nicht oder nicht ausreichend auf das Totalverlustrisiko hingewiesen wurden, sind falsch beraten worden und können u.U. Schadensersatzsprüche geltend machen. Deshalb raten wir allen VITADOMO-Anlegern, Ihre Ansprüche von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.“ Und das sollten die VITADOMO-Mitglieder auch noch aus einem anderen Grund tun. Rechtsanwalt und BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Matthias Gröpper weist nämlich auch noch darauf hin: „Wegen der mutmaßlichen Verfehlung des Satzungszwecks droht vielen Anlegern jetzt auch noch die Rückforderung der Eigenheimzulage von den Finanzämtern.“

Mitgeteilt von:
Rechtsanwalt Matthias Gröpper
B|G|K|S Rechtsanwälte

Büro Hamburg
Museumstraße 31
22765 Hamburg
Tel +49 40 - 3808 941-0

Büro Stuttgart
Königstraße 10c
70173 Stuttgart
Tel. +49 711 - 222 54 281

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19.10.2007 /

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