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Kategorie Kapitalanlagerecht  

Südfinaz Holding AG / Anleger immer noch im Unklaren!

08.06.2012: Nachdem bereits über die Südfinanz Finanzanlagen Vertriebs GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, bleiben die Anleger der Südfinanz Holding AG nach wie vor im Unklaren über die Situation bezüglich einer möglichen Insolvenz.

Wie Vertrauensanwälte des BSZ e.V. in Erfahrung gebracht haben, scheint die Frist für die Erstellung eines Gutachtens bezüglich der Eröffnung einer Insolvenz bereits im Februar 2012 abgelaufen zu sein. Auch können zahlreiche Anleger niemanden mehr bei der Südfinanz Holding AG erreichen. So wurden unter der ehemaligen Adresse in Regensburg noch Kündigungen der Teilhaberschuldverschreibungen angenommen und per Rückschein bestätigt. Dann erfolgte wohl die „Sitzverlegung“ nach Frankfurt am Main. Auch hier wurden erneut ausgesprochene Kündigungen merkwürdigerweise von einem Rechtsanwalt entgegen genommen. Die Südfinanz Holding AG war also wohl noch dazu in der Lage, zumindest für die Vertröstung der Anleger, entsprechend Rechtsanwaltskanzleien zu beschäftigen.

Die Anleger, welche der „Interessengemeinschaft Südfinanz Holding AG“ des BSZ e.V. bereits beigetreten sind, fragen sich wie es nunmehr weiter gehen soll. Eins steht fest, ein schnelles Handeln ist in jedem Falle gefragt, da als Anspruchsgegner nach einer ersten Einschätzung nur noch die Südfinanz Holding AG verbleibt. Die „Berater“ der Driver & Bengsch, als auch der späteren Accessio sind aufgrund der Insolvenzen nicht mehr zur Verantwortung zu ziehen.

Wie nunmehr in Erfahrung gebracht werden konnte, hatte die Südfinanz Holding AG eine Firma biw AG mit Sitz in Willich in den Geschäftsbedingungen der Teilhaberschuldverschreibungen als „Zahlstelle- bzw. Abwicklungsstelle“ eingeschaltet. Dies war vielen Anlegern unbekannt, da die Bedingungen zu den Teilhaberschuldverschreibungen nicht an die Anleger übergeben wurden und diese in der Regel nach Übertragung der Anteile nur noch DAB Depotauszüge vorliegen haben. Ausschüttungen erfolgten, wie bereits bekannt, seit 2011 bereits nicht mehr. Auch in 2012 erfolgten bisher keine Ausschüttungen mehr.

Aufgrund dieser negativen Entwicklungen bestehen sehr gute Gründe, der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. „Südfinanz Holding AG“ beizutreten und Ansprüche prüfen zu lassen. Da es sich hier bei den Teilhaberschuldverschreibungen auch um Wertpapier handelt, muss auch die Verjährung beachtet werden. Zahlreiche Anleger haben nunmehr bereits Aufträge zur Geltendmachung der Ausschüttungen und insbesondere auch Kündigung und Rückzahlung des garantierten Kapitals erteilt.

Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Südfinanz" anzuschließen. 

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 08. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

08.06.2012 /

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