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Kategorie Kapitalanlagerecht  

Immobilienfonds „Holland 64“ und „Development 04“ der Wölbern Invest in der Krise?

15.02.2012: Ca. 30.000 Anleger haben sich an den Fonds der Wölbern Invest beteiligt. Hierbei handelte es sich in der Regel um klassische unternehmerische Beteiligungen in Form von Kommanditbeteiligungen.

Entgegen seiner bisherigen Praxis hat das Emissionshaus seine Anleger noch nicht über die vereinbarten Ausschüttungen für das Jahr 2011 informiert bzw. diese an die Anleger ausgezahlt.

Bereits im Laufe der letzten Wochen wurden die Anleger von insgesamt 24 Wölbern Invest Fonds dazu aufgefordert, per schriftlichem Umlaufverfahren über die Bildung eines „Pools“ abzustimmen. Hierüber hatte bereits die „Financial Times Deutschland“ berichtet. Diese Abstimmung und die Bildung eins „Pools“, aber auch die bisher ausgebliebenen Ausschüttungen für den Zeitraum 2011, beunruhigen viele Anleger. Befinden sich die Fonds etwa in einer Krise oder drohen sogar erhebliche Verluste für die Anleger?

Vertrauensanwalt des BSZ e.V. – Herr Rechtsanwalt Adrian Wegel von der Kanzlei Bouchon & Hemmerich aus Frankfurt am Main -, der bereits zahlreiche Anleger des „Wölbern Development 04 Fonds“ vertritt, kann diese Entwicklung und diese Unsicherheit bei den Anlegern bestätigen. Diese Unsicherheit wird noch dadurch verstärkt, dass die Verantwortlichen der Wölbern Invest noch vor wenigen Wochen die positiven Aspekte eines derartigen Vorgehens – d.h. die Bildung eines Pool für alle Fonds- hervorgehoben hatten, ohne auf die Risiken hinzuweisen.

Nunmehr scheinen sich diese Risiken beim Immobilienfonds Holland 64 konkret zu realisieren. Einige der die Fonds finanzierenden Banken haben bereits eine Abwertung des Immobilienwertes verschiedener Fondsobjekte vorgenommen. Dies betrifft neben dem „Holland 64“ auch zwei Objekte des „Development 04 Immobilienfonds“. Folge für den „Development 04“ war, dass die Banken die Kredite fällig gestellt haben und die Immobilien praktisch „notverkauft“ werden musste. Und dies bereits nach kürzester Zeit. Den Anlegern drohen nunmehr erhebliche Verluste. Es bleibt abzuwarten, wie die Wölbern Invest auf die Entwicklungen reagieren wird. Das Abstimmungsergebnis für den Pool ist zumindest noch offen.

Sollten sich die Fonds weiter negativ entwickeln, droht den Anlegern sogar ein Totalverlust. Dies deshalb, da es sich um unternehmerische Beteiligungen handelt und die Anleger mithin auch für sämtliche Verluste der Fonds haften.

Betroffene Anleger sollten daher frühzeitige Ausstiegsmöglichkeiten aus den Fonds und die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die damaligen Anlageberater prüfen lassen. Diese haben – so Vertrauensanwalt des BSZ e.V. Rechtsanwalt Adrian Wegel – in der Regel nicht auf die wesentlichen Risiken hingewiesen.

Es bestehen somit gute Gründe, der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. „Wölbern Fonds“ beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel 

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 15.Februar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

15.02.2012 /

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