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Kategorie Kapitalanlagerecht  

Neue Unsicherheiten bei Erwerbern von sogenannten "Blockheizkraftwerken".

09.12.2011: Nach der GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH befindet sich nunmehr offensichtlich auch die RWI Real Wert Invest GmbH im Focus von Staatsanwaltschaft und Anlegerschützern.

Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich meldet, ist zwischenzeitlich offensichtlich auch die RWI Real Wert Invest GmbH in den Focus der Staatsanwaltschaft gerückt. Es steht zu befürchten, dass nach den Anlegern der GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH nunmehr auch Anleger der RWI Real Wert Invest GmbH um ihr Anlagekapital bangen müssen.

Zur Erinnerung: Die GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH hat in der Vergangenheit gegenüber potenziellen Anlegern mit Blockheizkraftwerken geworben, die einen Wirkungsgrad von 75 % haben sollten. Die Versprechungen einzelner Berater veranlassten zahlreiche Anleger, über die GFE Blockheizkraftwerke zu erwerben, die dann gegen einen Pachtzins wieder verpachtet werden sollten. Neben der versprochenen Rendite wollten viele Anleger eine sinnvolle Investition in erneuerbare Energien tätigen.

Ein Gutachten, das im Auftrag der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren GFE erstellt wurde, kam jedoch in seiner betriebswirtschaftlichen Bewertung zu dem Ergebnis, dass Brennstoff-, Wartungs- und Nebenkosten, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz grundsätzlich erzielbare Einspeisevergütung erheblich übersteigen.

Zwischenzeitlich wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GFE mbH eröffnet.

Wie verschiedenen Meldungen zu entnehmen ist, wurden nunmehr offensichtlich auch die Büroräume der RWI Real Wert Invest GmbH von der Staatsanwaltschaft durchsucht. Verantwortliche der RWI wurden in Haft genommen. Auch die RWI bot Anlegern die Möglichkeit an, mit Hilfe von Blockheizkraftwerken zum einen eine Investition in erneuerbare Energien zu tätigen und zum anderen eine interessante Rendite zu erzielen.

Meldungen deuten jedoch darauf hin, dass auch den Verantwortlichen der RWI vorgeworfen wird, ein betrügerisches Schneeballsystem betrieben zu haben. Das weckt Erinnerungen an die Vorwürfe, die gegen Verantwortliche der GFE erhoben werden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät vor diesem Hintergrund Anlegern der RWI dringend an, den Sachverhalt weiter zu beobachten. Nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erscheint es bereits zum jetzigen Zeitpunkt sachgerecht, den Sachverhalt einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei vorzustellen um zeitnah geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „RWI Real Wert Invest GmbH" anzuschließen. 

Bildquelle: © Gerd Altmann / PIXELIO    www.pixelio.de

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 09. Dezember 2011 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

09.12.2011 /

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