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Kategorie Kapitalanlagerecht  

AWD droht nach Bericht des Magazins Panorama vom 08.12.2011 neue Klagewelle

09.12.2011: AWD kassierte bei einigen vertriebenen Fonds mehr als 15 % Provision! Allerdings läuft die Zeit für den AWD, denn in vielen Fällen droht Verjährung zum 31.12.2011

Dem Finanzvermittler AWD droht nach Informationen des Sendung Panorama vom 08.12.2011 eine neue Klagewelle. Bei den Medienfonds IMF 1 und IMF 2 sowie bei mehreren Falk – Fonds, insgesamt bei rund 20 Fondsprodukten hat der AWD, so NDR-Info, Provisionen von mehr als 15 % bis zu 20 % kassiert. Sofern die Kunden hierüber nicht aufgeklärt wurden, haftet der AWD auf Schadensersatz.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2002, Az.: III ZR 359 / 02 besteht für den freien Anlageberater, also auch für Beratungsgesellschaften wie den AWD, die Verpflichtung, Anleger ab einem Bezug einer Provision in Höhe von 15 %, den Anleger hierüber aufzuklären.

Seither vertritt der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung, dass Anleger bei geschlossenen Fondsmodellen über Provisionen, die 15 % überschreiten, aufzuklären sind.

Rechtsfolge einer unterbliebenen Aufklärung ist, dass der Anleger Schadensersatz verlangen kann, erklärt die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin, die bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger vertritt. Der mögliche Schadenersatz ist darauf gerichtet, den Anleger so zu stellen, als hätte er die ihm vermittelte Beteiligung nicht erworben, erklärt CLLB Rechtsanwälte weiter.

Die geleistete Einlage ist dem Anleger (abzüglich etwaig erhaltener Ausschüttungen) zurück zu zahlen – Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung auf den Schädiger.

Anleger, die über einen Provisionsbezug von über 15 % bei Falk – Immobilienfonds und IMF 1 und IMF 2 Medienfonds nicht aufgeklärt wurden, sollten zügig überprüfen lassen, ob in Ihrem Fall ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommt. Denn soweit Beteiligungen vor dem 01.01.2002 gezeichnet wurden, verjähren Schadensersatzansprüche bereits zum Ende diesen Jahres, also zum 31.12.2011.

Rechtsschutzversicherer decken, sofern der Versicherungsvertrag zum Beitrittszeitpunkt bestand, in der Regel die Kosten einer Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung ab.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Anlegeberatung unvollständig/fehlerhaft AWD" anzuschließen. 

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  


Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 09. Dezember 2011 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

09.12.2011 /

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