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Kategorie Kapitalanlagerecht  

IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG (“The Gherkin“) –

01.12.2011: Weitere Urteile zugunsten der Anleger zeichnen sich ab:

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt den Anlegern, ihre Rechte zeitnah durchzusetzen. Der geschlossene Immobilienfonds, der in das vom Stararchitekten Sir Norman Foster entworfene berühmte Londoner Bürogebäude THE GHERKIN investiert ist, befindet sich seit einiger Zeit in einer Schieflage, Anleger befürchten erhebliche Verluste.

Schuld daran ist ein zur Finanzierung des Fondsobjekts aufgenommenes Darlehen in Schweizer Franken, in dem eine sog. „Loan-to-Value-Klausel" festlegt, dass die Darlehensverbindlichkeiten nicht 65 % des aktuellen Gebäudewerts überschreiten darf. Der Höhenflug des Schweizer Franken und sinkende Büroimmobilienpreise in London führten zu einer massiven Überschreitung dieses Wertes. Dies führt zu der paradoxen Situation, dass der Fonds keinerlei Ausschüttungen leisten kann, obwohl die Mieten nahezu wie prospektiert vereinnahmt werden. Hintergrund: das finanzierende Bankenkonsortium ist berechtigt, höhere Zinsen und die Ausschüttungen als zusätzliche Sicherheiten einbehalten. Anleger fürchten um ihr eingesetztes Kapital.

Einige Anleger, die die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte beauftragten, sahen sich von den Banken nicht richtig beraten, die ihnen die Fonds vermittelt haben und reichten Klagen ein. Nachdem CLLB Rechtsanwälte in Wuppertal, Hanau und Frankfurt am Main Gerichts Urteile zugunsten der von ihnen vertretenen Anleger erstreiten konnten, hat nunmehr auch das Landgericht Köln während einer Verhandlung in der vergangenen Woche zu erkennen gegeben, dass es die Klage des dortigen Anlegers für begründet hält.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch von CLLB Rechtsanwälte erklärt, dass die Anleger nach wie vor sehr gute Chancen haben, mit Erfolg auf eine Rückabwicklung zu klagen. Er empfiehlt Betroffenen so rasch als möglich kompetenten Rechtsrat einzuholen, da die für die Anleger äußerst riskante Krise des Fonds nicht vorbei ist. Mit Schreiben vom 02.11.2011 informierte die Geschäftsführung des Fonds die Anleger darüber, dass weiterhin keine Lösung mit dem Bankenkonsortium erzielt wurde.

Gelänge eine Einigung nicht, so könnten die Banken das Darlehen kündigen, was zu einem Totalverlust für die Anleger führen könnte. Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG " anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 01. Dezember 2011 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

01.12.2011 /

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