Geleitet wird die Niederlassung von Frau Elke Dietz, die über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwältin verfügt und in Hamburg bestens vernetzt ist.
Die national und international tätige Kanzlei VON BUTTLAR RECHTSANWÄLTE beschäftigt aktuell acht Rechtsanwälte. Der Fokus der Kanzlei liegt auf dem Bank- und Kapitalmarktrecht und angrenzenden Rechtsgebieten, die einen Bezug zu Bankgeschäften und Kapitalanlagen haben. Hierzu gehören beispielsweise das kapitalmarktnahe Gesellschaftsrecht, das Immobilienrecht und das Versicherungsrecht. Zu den Mandanten der Kanzlei gehören private und institutionelle Anleger aus dem In- und Ausland.
Die Expertise der Kanzlei basiert auf hochgradiger Spezialisierung ihrer Anwälte und auf langjähriger Erfahrung der Gesellschafter. Diese Expertise beschränkt sich nicht nur auf den rechtlichen Bereich. Sie ergibt sich auch aus fundierten Kenntnissen über die Funktionsweise der fraglichen Kapitalanlageprodukte. Auf dieser Grundlage haben die Anwälte, hierunter vier Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, über zweitausend Fälle mit einem streitigen Anlagevolumen von mehreren hundert Millionen Euro erfolgreich abgeschlossen. Diese Ergebnisse sind belegt durch eine Vielzahl von Gerichtsurteilen, die die Anwälte der Kanzlei in den vergangenen Jahren erstritten haben. Die überwiegende Zahl der Verfahren endete jedoch durch Vergleich.
Für Gründungspartner Wolf von Buttlar sprechen zwei wichtige Gründe für den weiteren Standort: „Als bundesweit tätige Kanzlei kommen immerhin rund 20 % unserer Mandanten aus Norddeutschland. Das Büro in Hamburg eröffnet uns die Möglichkeit, den für uns wichtigen persönlichen Kontakt zu unseren Mandanten weiter zu vertiefen. Außerdem bearbeiten wir eine stark wachsende Zahl an Fällen aus dem Bereich notleidender Schiffsfonds. Da ein Großteil der Schiffsfondsgesellschaften in Hamburg ihren Sitz hat, können wir Anlegern durch unsere Präsenz vor Ort eine effizientere und umfassendere Mandatsbearbeitung, beispielsweise durch die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen, bieten.“
Der BSZ e.V. gratuliert der Kanzlei VON BUTTLAR RECHTSANWÄLTE zum neuen Standort in Hamburg und freut sich den Mitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger eine weitere kompetente Anlegerschutzkanzlei in Norddeutschland empfehlen zu können.
Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. veröffentlicht seit über vierzehn Jahren auf seinen Webseiten www.fachanwalt-hotline.eu www.rechtsboerse.de Berichte und Meldungen von Anlegerschutzanwälten. Diese Berichterstattung aus einer Vielzahl von Quellen hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Auch für viele Kanzleien, Behörden und die Medien sind die BSZ Berichte für eigene Untersuchungen von Geschäftspraktiken wertvoll und hilfreich.
Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter Anlegern, die Unterstützung und die Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten. Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Anlegerschutzanwälte, werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ® e.V. Interessen-Gemeinschaften wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet.
Eine der zentralen Feststellungen in der nun 14-jährigen Tätigkeit des BSZ® e.V. besteht darin, dass es einen echten und dringenden Bedarf gibt, das Vertrauen der Rechtsuchenden in die anwaltliche Rechtsberatung zu stärken. Die anwaltliche Dienstleistung ist ähnlich wie die ärztliche Leistung für viele Menschen von sehr hoher und nicht selten existenzieller Bedeutung. Solche Leistungen können erfolgreich nur erbracht werden, wenn Kompetenz und Vertrauen zu einer für den Recht- und Ratsuchenden nachvollziehbaren Einheit werden.
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Elke Dietz
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