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Kategorie Kapitalanlagerecht  

Gesellschafterversammlung der "München - Fonds Projekt GmbH & Co. Investitions KG II"

02.09.2010: In die München - Fonds Projekt GmbH & Co. Investitions KG II (München Fonds II) haben zahlreiche Anleger insgesamt ca. 15 Millionen Euro investiert.

Bei dem München Fonds II, welcher im Jahre 2006 aufgelegt wurde, wurden die Anleger u.a. damit geworben, dass sie ihr eingesetztes Kapital in 42 Monaten zurückerhalten.

Zahlreiche Anleger des München Fonds II warteten nach Ablauf der 42 Monate vergeblich auf die Rückzahlung ihrer Einlage durch den Fonds. Darüber hinaus wurden die versprochenen "Vorabgewinne" nicht in jedem Fall pünktlich gezahlt. Ein weiteres Ärgernis für Anleger war, dass die Gesellschaftsversammlung immer wieder verschoben wurde, was zu einer weiteren Verunsicherung der Fondszeichner beitrug.

Am 31. August 2010 wurde nunmehr die Gesellschafterversammlung der München-Fonds Projekt GmbH & Co. Investitions KG II durchgeführt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte nahm an dieser Gesellschaftsversammlung teil.

Die Geschäftsführung des Fonds musste einräumen, dass aufgrund von verschiedenen Faktoren die prospektierte Entwicklung einzelner Projekte, welche durch den München Fonds II realisiert wurden, nicht wie gewünscht verlief. Dies führt dazu, dass die Fondsgesellschaft das prospektierte Ergebnis nicht erreichte. Den Anlegern wurden durch die Geschäftsführung jedoch Möglichkeiten vorgestellt, um das Investment zu beenden.

"Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte prüft derzeit für die von ihr vertreten Anleger des München Fonds II die von der Fondsgeschäftsführung vorgeschlagenen Handlungsvarianten", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Hösler von der Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Viele Anleger, die eine Beteiligung am München Fonds II gezeichnet haben, sind ebenfalls in den München Fonds III investiert. Auch bei zahlreichen Anlegern dieser Gesellschaft gingen die Zahlungen der vereinbarten "Vorab Gewinne" nicht stets rechtzeitig ein.
Die Anleger befürchten nun, dass die gleichen Probleme, welche bereits beim München Fonds II auftaten, sich nun beim München Fonds III wiederholen und auch dieser nicht das prospektierte Ergebnis erreichen wird. "Anlegern, die in die München Fonds II und III Fonds investiert haben, ist daher anzuraten" so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Hösler weiter, "eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei aufzusuchen".

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „München Fonds" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Hösler

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de  

02.09.2010 /

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