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Kategorie Kapitalanlagerecht  

KanAm Fonds und die Xanadu Mall

31.08.2010: Obwohl sich die Wirtschaft in vielen Teilen erholt hat, reißen die Hiobsbotschaften für Anleger nicht ab. Als derzeit aktuellstes Opfer hat es nun die KanAm Fonds 15, 16, 20 und 22 erwischt.

Ursächlich hierfür ist die Situation der sog. Xanadu Mall in Nevada/USA, in die vorgenannte Fonds zumindest teilweise investiert haben. Über den 260.000 qm großen Komplex haben mit Wirkung vom 9. August 2010 die finanzierenden Banken die Kontrolle übernommen.

Geplant in den neunziger Jahren des vorherigen Jahrtausends als gigantischer Einkaufstempel mit über 500.000 squarefeet Einzelhandelsfläche, stand das Projekt Xanadu Mall bereits von Beginn an unter keinem guten Stern. Im Jahr 2003 musste das Projekt verkleinert werden, weil die Kosten in nicht mehr vertretbare Höhen gestiegen waren. Im Jahr 2005 erfolgte der Baubeginn, für das Jahr 2008 war laut Prospekt die Fertigstellung geplant. Doch von einem erfolgreichen Ende konnte schon bald keine Rede mehr sein.

Denn Mills, Partner bei einigen KanAm Fonds, geriet im Jahr 2006 in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten. Der Börsenkurs sackte stark ab und sogar die amerikanische Börsenaufsicht SEC griff ein, was sich auch auf das Xanadu Projekt negativ auswirkte.

Zu einem weiteren "Schicksalsschlag" kam es dann mit der Lehman-Pleite, da - so das Online-Informationsportal Fondstelegramm - Lehmann mit einem Fonds im Bankenkonsortium von Xanadu saß. Dies hat wohl den härtesten Stoß für das Projekt bedeutet. Ab da, so das Fondstelegramm weiter, sei es bergab gegangen. Hieran konnten auch Rettungsversuche aus Politik und Wirtschaft nichts mehr ändern. Schließlich lief am 9. August die letzte Frist für einen Einigungsversuch der Beteiligten aus, ohne dass eine Lösung gefunden werden konnte.

"Vor diesem Hintergrund sollten betroffene Kapitalanleger nicht lediglich auf das Prinzip Hoffnung vertrauen, sondern selbst von einer fachlich kompetenten Anwaltskanzlei prüfen lassen, ob ihnen im Einzelfall Schadenersatzansprüche, beispielsweise wegen fehlerhafter Anlageberatung, zustehen", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. "Die Rechtsprechung legt den Anlageberatern erhebliche Aufklärungs- und Beratungspflichten auf. Werden diese Pflichten verletzt, so machen sich die Berater regelmäßig schadensersatzpflichtig", so Rechtsanwalt Kainz abschließend.

Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „KanAm Fonds" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

31.08.2010 /

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