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Kategorie Kapitalanlagerecht  

München Fonds II: Kommanditkapital teilweise aufgebraucht

05.08.2010: In Zeiten der Wirtschaftskrise wird nicht selten viel Kapital in Immobilien investiert.

Gerade an einem Standort wie München müsste dies, so die landläufige Meinung, eine lohnende Kapitalanlage sein. Die Anleger des München Fonds II, der in Immobilien der bayerischen Landeshauptstadt investiert ist, müssen nun die gegenteilige Erfahrung machen.

In die München II und III Fonds haben zahlreiche Anleger insgesamt ca. 60 Millionen Euro investiert. Viele Anleger fürchten um die Rückzahlung Ihrer Einlagen.

Beim München Fonds II, der im Jahre 2006 aufgelegt wurde, wurden die Anleger u.a. damit geworben, dass sie ihr eingesetztes Kapital in 42 Monaten zurückerhalten. Zahlreiche Anleger des München Fonds II warten nun die Zahlungen des Fonds, die allerdings nicht oder nicht pünktlich erfolgen. Auch werden Gesellschaftsversammlungen immer wieder verschoben, was zu einer weiteren Verunsicherung führt.

Nunmehr musste die Infraplan, verantwortlich für die München Fonds II und III, zumindest für den München Fonds II einräumen, dass das Kommanditkapital teilweise aufgebraucht ist. Ferner musste man eingestehen - wie auch einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 29.07.2010 zu entnehmen ist -, dass die als Vorabgewinne ausgewiesenen Zahlungen an die Fondszeichner keine wirklichen Gewinne darstellen, sondern Teilrückzahlungen des Kommanditkapitals sind.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich, der Anleger des München Fonds berät, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Falle einer Insolvenz oder im Falle, dass Fondsgläubiger nicht mehr bedient werden können, von den Anlegern sogar gefordert werden kann, diese Vorabgewinne zurück zu zahlen.

Von Seiten des Fonds wird versucht, die Anleger zu beruhigen. Wie in dem Bericht der Süddeutschen Zeitung zu lesen ist, will der Geschäftsführer von Infraplan die versprochenen Zahlungen aus anderen Mitteln der Firmengruppe leisten. Wie dies letztendlich von statten gehen soll, ist aber noch nicht konkret bekannt. Freimütig wird hingegen zugegeben, dass bereits Anteile in Höhe von Euro 2 Mio. zurückgenommen wurden. Die Auszahlung dieser Beträge soll aber nicht aus dem Fondsvermögen sondern aus anderen Firmenmitteln erfolgt sein. Diese Tatsache verunsichert die Anleger weiter, weil so der Verdacht entsteht, dass einzelne Anleger, die sich gegen die Verzögerung wehren, einer bevorzugten Behandlung unterzogen werden.

Anlegern, die in die München Fonds II und III Fonds investiert haben, ist daher anzuraten, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Münchner Niederlassung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte, eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei aufzusuchen.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „München Fonds II" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de  

05.08.2010 /

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