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Kategorie Kapitalanlagerecht  

Deikon/Boetzelen: Gravierende Einschnitte bei Anleihen angekündigt –

21.07.2010: BSZ e.V. fordert Einberufung einer Gläubigerversammlung

Nach einer aktuellen Ad-hoc-Meldung vom 19.07.2010 hält die Deikon GmbH gravierende Einschnitte bei den Anleihen (ISIN DE000A0EPM07, DE000A0JQAG2, DE000A0KAHL9) für unerlässlich. Danach geht die Geschäftsführung zwar davon aus, dass die Deikon GmbH zahlungsfähig bleibe und dass somit aktuell keine Insolvenzantragspflicht bestehe. Das Restrukturierungskonzept basiere auf einer komplexen Gemengelage wirtschaftlicher Faktoren, die fortgeschrieben und fortlaufend verprobt werden müssten. Wesentlicher Teil des Restrukturierungskonzepts seien gravierende Einschnitte in die Anleiheforderungen sowie in deren Verzinsung.

Der BSZ e.V. fordert vollständige Transparenz und rückhaltlose Aufklärung hinsichtlich des Restrukturierungskonzeptes. Es ist völlig unklar, wie dieses Restrukturierungskonzept aussehen soll. Es ist ferner völlig unklar, in welchem Umfang die Anleihegläubiger im Rahmen dieses Konzepts auf Forderungen verzichten sollen. Und es ist völlig unklar, worin genau "die komplexe Gemengelage wirtschaftlicher Faktoren, die fortgeschrieben und verprobt werden müssen", besteht. Die Anleihegläubiger haben einen Anspruch darauf, dass ihnen das Restrukturierungskonzept nachvollziehbar erläutert wird. Die Anleihegläubiger haben außerdem Anspruch darauf, zu erfahren was genau die Gründe dafür sind, die zu den angekündigten gravierenden Einschnitten bei ihren Anleiheforderungen führen sollen. Und die Anleger haben Anspruch darauf zu erfahren, ob andere Gläubiger ebenfalls einen signifikanten Sanierungsbeitrag leisten sollen. Um Antworten auf all diese Fragen zu bekommen, werden sich die Vertrauensanwälte des BSZ e.V. dafür einsetzen, dass eine Gläubigerversammlung im Sinne des Schuldverschreibungsgesetzes einberufen wird.

Damit die Interessen der Anleihegläubiger gebündelt und damit das notwendige Quorum zur Einberufung einer Gläubigerversammlung erreicht werden kann, hat der BSZ e.V. eine Interessengemeinschaft ins Leben gerufen. Betroffene Anleger können sich der Interessengemeinschaft "Deikon/Boetzelen" anschließen.

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de  

Foto: Logo BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt

 

21.07.2010 /

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