Rechtsboerse.de  
Artikelsuche 
> Nachrichtenticker
> Archiv
Datum: 22.05.2012                                      > Bericht einsenden                                        > Zugang für Mitglieder
> Anmeldung


Newsletter

Bitte melden Sie sich bei unserem Newsletter an.
Email:
anmelden
abmelden

Anzeige
 
Kategorie Kapitalanlagerecht  

Lehman-Zertifikate: Erfolgshonorarvereinbarung prüfen!

20.07.2010: Zahlreiche Erfolge der Interessengemeinschaft Lehman-Zertifikate im BSZ e.V.! Geschädigte sollten Erfolgshonorarmöglichkeit durch BSZ e.V.-Vertrauensanwälte oder Möglichkeit der „Sammelklage“ prüfen!

Seit der Insolvenz von Lehman Brothers im Herbst 2008 haben sich mehrere hundert Geschädigte aus ganz Deutschland der Interessengemeinschaft „Lehman Brothers“ im BSZ e.V. angeschlossen.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte konnten inzwischen zahlreiche Erfolge für geschädigte Lehman-Zertifikate-Anleger erzielen. So konnten z.B. einige vollumfänglich obsiegende Urteile vor diversen Gerichten erstritten werden, auch konnten in vielen Fällen diverse Vergleiche mit den vermittelten Banken erzielt werden, in denen den Geschädigten zumindestens ein Teil des Schadens ersetzt wurde.

Oftmals halten die hohen Kosten jedoch Geschädigte davon ab, ihre Rechte einzufordern. Für rechtsschutzversicherte Mitglieder des BSZ e.V. führen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte daher kostenlos eine Deckungsschutzanfrage bei der jeweiligen Rechtsschutzversicherung an. Für nicht rechtsschutzversicherte Lehman-Geschädigte können die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte seit kurzem prüfen, ob ein Tätigwerden auf Erfolgshonorarbasis möglich und sinnvoll ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen, die im jeweiligen Einzelfall geprüft werden müssen, können die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte auch auf Erfolgshonorarbasis für die Geschädigten tätig werden. Der Vorteil dabei: Anwaltshonorar für den eigenen Anwalt wird nur dann fällig, wenn der Fall erfolgreich abgeschlossen wird, also Gelder an die Geschädigten zurück fließen, ansonsten werden nur Gerichtskosten fällig und im Unterliegensfalle Kosten für den gegnerischen Anwalt. Die Chancen und Risiken des jeweiligen Verfahrens können die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte aufgrund zahlreicher betreuter Verfahren inzwischen gut einschätzen.

Diese Option, Prüfung, ob ein Tätigwerden auf Erfolgshonorarbasis möglich ist, können geschädigte Lehman-Zertifikate-Anleger im Rahmen ihrer BSZ e.V.-Mitgliedschaft gerne über die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte vornehmen. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth Rechtsanwälte hierzu: „Zwar können wir nicht in allen Fällen auf Erfolgshonorarbasis vorgehen, aber doch zumindestens in einem Teil der Fälle, wir sind in diversen Fällen für BSZ e.V.-Mitglieder auch bereits auf Erfolgshonorarbasis tätig geworden, in ersten Fällen konnten die Verfahren auch bereits erfolgreich für die Geschädigten im Vergleichswege beendet werden.“

Auch können geschädigte Lehman-Anleger über die BSZ e.V.-Anwälte eine weitere kostengünstige Option prüfen lassen: Die Möglichkeit der sog. „Sammelklage.“

Die 21. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat am 02.07.2010 bezüglich 5 Lehman-Ansprüchen von 5 Lehman-Opfern diese bundesweit erste Klage in Anspruchshäufung in Sachen Lehman-Zertifikate, auch als sog. „Sammelklage“ bezeichnet, ausdrücklich für zulässig erachtet und keinen Grund für eine Trennung des Verfahrens gesehen. Durch solche sog. „Sammelklagen“ verringert sich insbesondere das Prozesskostenrisiko der Anleger um ca. 40 %.

Geschädigte Lehman-Zertifikate-Anleger haben also gute Gründe, sich der IG „Lehman-Zertifikate" im BSZ e.V. anzuschließen.

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de  

Bildquelle: ©Banker!/ PIXELIO                     www.pixelio.de 

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.07.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

20.07.2010 /

Kommentare [neu]
keine Kommentare vorhanden [neu]
Verwandte Artikel
Deikon/Boetzelen-Anleihen: Schadensersatzansprüche prüfen!
Mangelhafte Informationsweitergabe bei offenen Immobilienfonds.
Wie die Tugend „sparen“ für viele zur wirtschaftlichen Katastrophe wird.
ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG:
Wenn´s um die fristgerecht zum 3. Werktag zu zahlende Miete geht

Weitere Beiträge

Deikon/Boetzelen-Anleihen: Schadensersatzansprüche prüfen!

20.07.2010 von roosen

Aussetzung der Zinszahlungen, Anlegern drohen herbe Verluste! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen Schadensersatzansprüche!

weiter lesen ...

Mangelhafte Informationsweitergabe bei offenen Immobilienfonds.

19.07.2010 von roosen

Widerspruch bei Auszahlungsplänen.

weiter lesen ...

Wie die Tugend „sparen“ für viele zur wirtschaftlichen Katastrophe wird.

16.07.2010 von roosen

Sich reich sparen, das funktioniert nur für den Einzelnen, nie für alle und vor allen Dingen nur für einen kurzen Zeitraum. Denn unsere Wirtschaft braucht den Konsum wie der Mensch Essen und Trinken.

weiter lesen ...

ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG:

15.07.2010 von roosen

Erneute Vergleichabschlüsse mit den Beratungsgesellschaften zeichnen sich ab.

weiter lesen ...

GAF Active Life 1 - keine Aufklärung über Kickbacks

13.07.2010 von roosen

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Nittel Rechtsanwälte reichen für Mandanten Klage gegen Volksbank Saarpfalz eG ein.

weiter lesen ...

 



Startseite  |  Arbeitsrecht  |  Arzthaftungsrecht  |  Bau- und Architektenrecht  |  Erbrecht  |  Familienrecht Scheidungsanwalt  |  Imobilienrecht  |  Medizin- und Gesundheitsrecht  |  Kapitalanlagerecht  |  Sozialrecht  |  Steuerrecht / Steuerstrafrecht  |  Streitschlichtung  |  Verkehrsrecht  |  Versicherungsrecht  |  Verwaltungsrecht  |  Wirtschaftsrecht  |  Miet- und Wohnungseigentumsrecht  |  Sonstige Rechtsgebiete  |  Bericht einsenden  |  Aktuelle Umfrage  |  FAQ - Die wichtigsten Fragen  |  Ticker  |  Forum  |  Archiv  |  Kontakt  |  Registration  |  Sitemap  |  Impressum  | 
 
Webdesign by imediatec Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. - Copyright © 2007