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Kategorie Kapitalanlagerecht  

Deikon/Boetzelen-Anleihen: Schadensersatzansprüche prüfen!

20.07.2010: Aussetzung der Zinszahlungen, Anlegern drohen herbe Verluste! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen Schadensersatzansprüche!

Schlechte Nachrichten für Anleger in Deikon/Boetzelen-Hypothekenanleihen: In einer Ad-hoc-Mitteilung vom 30.06.2010 hat die Deikon GmbH mitgeteilt, dass sie die Zinszahlungen, die zum 01.07.2010 in Bezug auf die Anleihen fällig werden, aussetzen wird.

Die Geschäftsführung der Deikon GmbH hätte mit einem namhaften Fondsinitiator seit mehreren Monaten ein umfangreiches Fondsprojekt erarbeitet. Die Ertrags- bzw. Finanzplanung der Deikon GmbH müsse nun aber angepasst werden, nachdem ein umfangreiches Fondsprojekt erarbeitet worden sei, der Kooperationspartner das Projekt aber kurzfristig abgesagt hätte. Aktuell gehe die Geschäftsführung davon aus, dass keine positive Fortführungsprognose bestehe und Überschuldung geben sei. Daher werde derzeit ein Restrukturierungskonzept erarbeitet, dass die Insolvenzreife kurzfristig beseitigen solle.

In einer Pressemitteilung vom 01.07.2010 teilt die Deikon GmbH dann mit, dass sie finanziell restrukturiert werden müsse. Hintergrund sei die kurzfristige Absage einer Bank zur Platzierung eines Fonds, der der Gesellschaft neues Kapital zugeführt hätte. Derzeit werde von Sanierungsexperten gemeinsam mit der Geschäftsführung ein Restrukturierungskonzept erarbeitet. Dieses sähe eine Anpassung der Konditionen der von dem Unternehmen emittierten Anleihen vor.

Für BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth "ist leider noch vollkommen unklar, wie es zu der schlimmen Situation kommen konnte. Wir erwarten eine umfassende Aufklärung von Deikon." Vermittelt wurden die Anleihen nämlich teilweise von diversen Banken als sichere Anlage. Boetzelen/Deikon kaufte Immobilien und wollte diese an Einzelhändler wie Aldi, Lidl, Rewe oder Tengelmann vermieten, wobei die Restlaufzeit der Mietverträge noch mehrere Jahre betragen sollte.

Beworben wurden die Anleihen denn auch zum Teil als "innovatives Finanzinstrument mit vergleichsweise konservativem Charakter". Herausgestellt wurden vor allem die tägliche Verfügbarkeit, der Festzins von ca. 6 % pro Jahr und die hypothekarische Absicherung.

"Wir befürchten leider viele Fälle von Falschberatung und prüfen daher Schadensersatzansprüche der betroffenen Anleger gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen."

Insbesondere von einigen Banken und Sparkassen wurden die Deikon-Hypotheken-Anleihen in den letzten Jahren an die Anleger vermittelt. Hierbei werden die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte auch prüfen, ob nicht versteckte Provisionen und Rückvergütungen geflossen sind, die nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung zum Schadensersatz verpflichten würden.

Der BSZ e.V. bündelt gerade die Interessen der betroffenen Anleger, und wird die Interessen der Anleger voraussichtlich auch in einer möglicherweise stattfindenden Gesellschafterversammlung vertreten.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-IG Deikon/Boetzelen anschließen.

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de 

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc (real Estate) Immobilienökonom (ebs) 


Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.07.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

20.07.2010 /

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