„Zu dieser Schussfolgerung muss man vor dem Hintergrund der ständig wiederkehrenden Anlageskandale in Deutschland einfach kommen, stellt man beim ESK Express Schutzbunde gegen Kapitalvernichtung fest.
Jährlich werden Milliardenbeträge in Deutschland mit dubiosen Anlageangeboten abgeschöpft.“ Und meist sind es überwiegend Kleinanleger, die Ihr Geld verlieren. Vor dem Hintergrund ständiger Anlageskandale, muss man einfach zu der Erkenntnis kommen, dass es einen wirklich wirksamen Verbraucherschutz für Anleger in Deutschland faktisch nicht gibt.
Anleger, die versuchen im Alleingang Ihr Geld bei Gericht einzuklagen, müssen oft die bittere Erfahrung machen, dass der Rechtsweg für sie zum unkalkulierbaren Risiko geworden ist. Vor allem finanziell. Die Initiatoren und Finanzberater dagegen, die Millionen ergaunert haben, kommen oft mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe davon, wenn nicht, sind sie nicht selten nach nur einem Jahr wieder auf freien Fuß und gönnen sich mit dem ergaunerten Geld ein schönes Leben, während die Betrogenen keine Aussicht auf Entschädigung haben.
Unterliegt der Anleger im Gerichtsverfahren, verliert er nicht nur seine Forderung sondern hat zudem die Prozesskosten beider Seiten zu tragen. Auch wer gewinnt, kann leer ausgehen, wenn der Unterlegene zwischenzeitlich in Vermögensverfall gerät. Für die Gerichtskosten und die Kosten seines Anwaltes haftet der Anleger dann als so genannter Zweitschuldner. Wer die hohen Prozesskosten nicht aufbringen kann, für den bleibt nur der Verzicht auf seine berechtigten Ansprüche. Kritisiert man beim ESK. Das trifft immer für den zu, dessen Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage geben will und die Gewährung von Prozesskostenhilfe aus irgendwelchen Gründen nicht in Betracht kommt.
Dem ESK ist bekannt, dass diese Kostensituation für viele Betroffene zu einer Hürde geworden ist, Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durch zu setzen. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht. Gerade auch weil das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und die Notwendigkeit individueller Risikovorsorge in Zukunft deutlich steigen wird, bietet der ESK mit seinem „Spezialinkasso für Kapitalanleger“ eine wirksame Hilfe für betroffene Anleger. Mit dem „Spezialinkasso für Kapitalanleger“ wird vermieden, dass Rechtsuchende wegen der hohen Kosten davon abgehalten werden, ihre Rechte geltend zu machen!
So stellt sich zum Beispiel für die Betroffenen Not leidender Kapitalanlagen häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? Oft sind die Anleger auch finanziell am Ende.
Da die Sachverhalte im Zusammenhang mit Not leidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden, ist es für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen unabdingbar, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden.
Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und öffentlich bestellter Sachverständiger werden die Rechte der Anleger innerhalb des Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet. Dies ist sehr wichtig, da die Mandanten im Falle eines eventuellen Unterliegens doch tief in die eigene Tasche greifen müssten. Der durch falsche Anwaltswahl angerichtete Schaden beim Mandanten kann beträchtlich sein. Manchmal ist es sogar der letzte Stoß zum Sturz in den absoluten Ruin des Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit.
Der ESK sorgt dafür, dass betroffene Anleger nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten des ESK, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Der ESK sieht es als seine Pflicht, dem geschädigten Anleger zu seinem Recht und somit zu seinen Ansprüchen zu verhelfen. Für die einmalige Beitrittsgebühr zu der ESK in Höhe von € 150,00 (inkl. Mehrwertsteuer) gibt es neben der Bündelung zu Interessengruppen/Streitgenossenschaften folgende Leistungen:
Kaufmännische und juristische Vorprüfung des betreffenden Falls
Sichtung der zur Verfügung gestellten Dokumente
Prüfung, ob Ansprüche bestehen
Prüfung, ob bereits ein Schaden entstanden ist
Prüfung, ob der Schaden bereits mit Erwerb der Anlage entstanden ist
Feststellung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten Prüfung der Erfolgsaussichten
Prüfung, ob verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden müssen
Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung
Bündelung der Ansprüche mit anderen Betroffenen, um eventuell eine außergerichtliche Einigung
herbeiführen zu können
Organisation der Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht
Organisation der Zusammenarbeit mit Sachverständigen für Bank- und Kapitalmarktrecht
Prüfung, ob Beitreibung auf Erfolgsbasis erfolgen kann
Prüfung, ob die Forderung angekauft werden kann
Prüfung, ob persönliches Inkasso zum Einsatz kommen soll
Schriftlicher Bericht über weitere Vorgehensweise mit Chancen, Risiko- und Kosteneinschätzung.
Durch das Spezialinkasso für Kapitalanleger des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung im Sinne der Anleger, die ihre Ansprüche an EXPRESS zum Einzug abtreten".
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung - Spezialinkasso für Kapitalanleger -
EXPRESS INKASSO®
Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und
Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH
Vertriebsleitung/ Büro Dieburg
Lagerstaße 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
info@sammelklagen.de
www.sammelklagen.de