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Kategorie Kapitalanlagerecht  

Verluste durch nicht vorhersehbare Umstände oder einfach nur miese Anlage?

10.03.2010: Wenn Anleger nach einer Fehlinvestition ihr Geld zurückverlangen, bekommen sie meist diesen Standardsatz zu hören: „Wir sehen keine Grundlage, Ihrer Bitte um Rückzahlung Ihrer Anlagesumme zu entsprechen“.

Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich durch nicht vorhersehbare Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen. Die objektive Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es sich keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von Anfang an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten Anlageberatung. Die Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine sinnvolle Investition im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in der investiert wurde, handelte.

Anleger neigen oft dazu, sich selbst die Schuld für eine gescheiterte Anlage zuzuweisen. Ausgeblendet wird dabei häufig, dass sie in diese Situation ausschließlich durch Fehler anderer Personen oder Unternehmen geraten sind. Wenn durch eine Kapitalanlage ein finanzieller Schaden entstanden ist, sollt man nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern prüfen lassen, ob man Schadensersatz verlangen kann.

Mit dem von EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung steht dafür betroffenen Anlegern ein schlagkräftiges Spezialinkasso für geschädigte Kapitalanleger zur Verfügung! Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung beschäftigt sich mit Recherchen, Analysen und Kampagnen zu den wichtigsten Themen rund um das Thema Kapitalanlage. Insbesondere auch mit der Rückabwicklung gescheiterter Kapitalanlagen und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und öffentlich bestellter Sachverständiger werden die Rechte der Anleger innerhalb des Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet.

Der ESK sorgt dafür, dass betroffene Anleger nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten des ESK, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Der ESK sieht es als seine Pflicht, dem geschädigten Anleger zu seinem Recht und somit zu seinen Ansprüchen zu verhelfen.

Für die einmalige Beitrittsgebühr zu der ESK in Höhe von € 150,00 (inkl. Mehrwertsteuer) gibt es neben der Bündelung zu Interessengruppen/Streitgenossenschaften folgende Leistungen:

•Kaufmännische und juristische Vorprüfung des betreffenden Falls
•Sichtung der zur Verfügung gestellten Dokumente
•Prüfung, ob Ansprüche bestehen
•Prüfung, ob bereits ein Schaden entstanden ist
•Prüfung, ob der Schaden bereits mit Erwerb der Anlage entstanden ist
•Feststellung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten •Prüfung der Erfolgsaussichten
•Prüfung, ob verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden müssen
•Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung
•Bündelung der Ansprüche mit anderen Betroffenen, um eventuell eine außergerichtliche Einigung
herbeiführen zu können
•Organisation der Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht
•Organisation der Zusammenarbeit mit Sachverständigen für Bank- und Kapitalmarktrecht
•Prüfung, ob Beitreibung auf Erfolgsbasis erfolgen kann
•Prüfung, ob die Forderung angekauft werden kann
•Prüfung, ob persönliches Inkasso zum Einsatz kommen soll
•Schriftlicher Bericht über weitere Vorgehensweise mit Chancen, Risiko- und Kosteneinschätzung.

Durch das Spezialinkasso für Kapitalanleger des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung im Sinne der Anleger, die ihre Ansprüche an EXPRESS zum Einzug abtreten".

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung - Spezialinkasso für Kapitalanleger -
EXPRESS INKASSO®
Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und
Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH
Vertriebsleitung/ Büro Dieburg
Lagerstaße 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
info@sammelklagen.de  
www.sammelklagen.de  

10.03.2010 /

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