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Kategorie Kapitalanlagerecht  

Einführung von Sammelklagen

24.02.2010: Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstseins e.V. (BSZ e.V.) begrüßt die Petition zur Einführung von Sammelklagen.

Dieburg, 23.02.2010 – Der Verein Anleger-helfen-Anlegern e.V. hat eine Online Petition eingereicht, mit dem Ziel, auch in Deutschland die Möglichkeit von Sammelklagen zu verbessern. Der BSZ e.V., der sich seit vielen Jahren für den Anlegerschutz einsetzt, begrüßt ausdrücklich die eingereichte Petition zur Einführung von Sammelklagen.

Seit Jahren machen wir die Erfahrung, dass viele Anleger auf sich allein gestellt den Gang zum Gericht scheuen, so BSZ e.V. Vorstand Horst Roosen. Obwohl die Erfolgsaussichten häufig an sich gut sind, werden grundsätzlich durchsetzbare Ansprüche wegen dem hohen Kostenrisiko bei einer Einzelklage nicht weiter verfolgt.

Da sich der deutsche Bundestag nur dann mit einer Petition beschäftigen wird, wenn diese von genügend Mitunterstützern getragen wird, möchte der BSZ e.V. alle Befürworter von Sammelklagen aufrufen, die Petition des Vereins Anleger helfen Anlegern e.V. mit ihrer Stimme zu unterstützen.

Hier können Sie Ihre Stimme abgeben:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de  

24.02.2010 /

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