Im Februar 2007 wurde dem Anleger im Rahmen einer Telefonberatung durch seinen Berater bei der Dresdner Bank die Investition in Global Champion Zertifikate der Lehman Brothers Treasury Co. BV. empfohlen. Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob der Bankberater den Anleger darüber aufgeklärt hat, dass die Bank von Lehman Brothers für den Vertrieb der Zertifikate Provisionen erhalten hat. Die „Beraterbank“ hatte behauptet, sie habe ihrer entsprechenden Informationspflicht dadurch Rechnung getragen, dass sie dem Anleger die Broschüre „Informationen zum Wertpapiergeschäft“ zur Verfügung gestellt hätte. Das Landgericht Köln hatte bereits im Vorfeld der Verhandlung zu erkennen gegeben, dass es eine solche, sehr allgemein gehaltene Information nicht als ausreichend ansehe.
BSZ e.V. Vertrauensanwalt Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Der Berater muss nicht nur allgemein über Vertriebsvergütungen aufklären, wie dies durch diese Broschüre geschieht, sondern muss den Anleger unaufgefordert darüber informieren, welche Provisionszahlungen er beim Abschluss des konkreten Geschäftes erwartet.“ Da diese Aufklärung in der Vergangenheit regelmäßig unterlassen wurde, sieht der Heidelberger Anlagerechtlicher für Klagen von Anlegern, die Lehman Zertifikate und andere Anlageprodukte gezeichnet haben, grundsätzlich gute Erfolgsaussichten.
Foto: Rechtsanwalt Mathias Nittel Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.
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