Rechtsboerse.de  
Artikelsuche 
> Nachrichtenticker
> Archiv
Datum: 08.02.2012                                      > Bericht einsenden                                        > Zugang für Mitglieder
> Anmeldung


Newsletter

Bitte melden Sie sich bei unserem Newsletter an.
Email:
anmelden
abmelden

Anzeige
 
Kategorie Kapitalanlagerecht  

N1 Filmfonds: Schadenersatz für Anleger

21.02.2010: Volksbank nimmt Berufung vor dem OLG Köln zurück. Die Volksbank Bonn Rhein-Sieg muss einem Anleger des N1 Filmfonds Schadensersatz leisten.

Dieser hatte sich auf den Rat seiner Bank hin mit 75.000 Euro an dem Fonds beteiligt. Die Bank muss nun die Fondsanteile zurücknehmen und 108.000 Euro einschließlich entgangener Eigenkapitalverzinsung zahlen. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Bonn vom 26. Februar 2008 - 3 O 261/07 – wurde durch Rücknahme der Berufung rechtskräftig.

Rund 104 Millionen € Anlegergelder wurden in den Jahren 2001 – 2003 überwiegend von Volks- und Raiffeisenbanken für den N1 Filmfonds eingesammelt, der als Joint Venture von DZ Bank, WGZ und Citibank aufgelegt worden war. Hatte das Landgericht zuvor noch die Hinweise auf das Totalverlustrisiko im Anlageprospekt und die Anlageberatung der Bank für unzureichend gehalten, kündigte das OLG Köln in der mündlichen Verhandlung an, die Berufung zurückzuweisen. Die Bank hafte schon wegen fehlender Aufklärung über die Höhe ihrer Provisionen auf Schadenersatz. Die Bank nahm daraufhin die Berufung zurück.

Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. – Vertrauensanwalt: „Anleger des N1 Filmfonds, die von ihrer Bank ebenfalls nicht über die Provisionen aufgeklärt wurden, die die sie beratende Bank erhalten hat, haben beste Aussichten auf Schadenersatz.“

Bildquelle: ©AFB/PIXELIO      www.pixelio.de  

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „N 1 Filmfonds" anschließen.

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de  

21.02.2010 /

Kommentare [neu]
keine Kommentare vorhanden [neu]
Verwandte Artikel
Nach „Finanztest“-Vorwurf systematischer Falschberatung:
Phoenix Kapitaldienst GmbH
Lehman Zertifikate:
BSZ e.V. Vertrauensanwälte Hahn Rechtsanwälte: Rückabwicklung von Medienfonds Kaledo III möglich.
Schiffsfonds in der Krise Teil 6

Weitere Beiträge

Nach „Finanztest“-Vorwurf systematischer Falschberatung:

20.02.2010 von roosen

Anleger der Postbank Finanzberatung sollten Schadenersatzansprüche prüfen lassen!

weiter lesen ...

Phoenix Kapitaldienst GmbH

19.02.2010 von roosen

Weiterer Sieg für die BSZ e.V. Vertrauensanwälte MHG Rechtsanwälte im Fall Phoenix Kapitaldienst GmbH

weiter lesen ...

Lehman Zertifikate:

19.02.2010 von roosen

OLG Frankfurt bestätigt Schadensersatzanspruch eines „Lehman-Geschädigten“

weiter lesen ...

BSZ e.V. Vertrauensanwälte Hahn Rechtsanwälte: Rückabwicklung von Medienfonds Kaledo III möglich.

18.02.2010 von roosen

Wie nahezu sämtliche leasingähnlichen Medienfonds ist auch der von der LHI Leasing GmbH aufgelegte Filmfonds Kaledo Dritte Productions GmbH & Co. KG von der steuerlichen Problematik betroffen.

weiter lesen ...

Schiffsfonds in der Krise Teil 6

16.02.2010 von roosen

ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO berichtet über einen von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger.

weiter lesen ...

 



Startseite  |  Arbeitsrecht  |  Arzthaftungsrecht  |  Bau- und Architektenrecht  |  Erbrecht  |  Familienrecht Scheidungsanwalt  |  Imobilienrecht  |  Medizin- und Gesundheitsrecht  |  Kapitalanlagerecht  |  Sozialrecht  |  Steuerrecht / Steuerstrafrecht  |  Streitschlichtung  |  Verkehrsrecht  |  Versicherungsrecht  |  Verwaltungsrecht  |  Wirtschaftsrecht  |  Miet- und Wohnungseigentumsrecht  |  Sonstige Rechtsgebiete  |  Bericht einsenden  |  Aktuelle Umfrage  |  FAQ - Die wichtigsten Fragen  |  Ticker  |  Forum  |  Archiv  |  Kontakt  |  Registration  |  Sitemap  |  Impressum  | 
 
Webdesign by imediatec Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. - Copyright © 2007