Rechtsboerse.de  
Artikelsuche 
> Nachrichtenticker
> Archiv
Datum: 22.05.2012                                      > Bericht einsenden                                        > Zugang für Mitglieder
> Anmeldung


Newsletter

Bitte melden Sie sich bei unserem Newsletter an.
Email:
anmelden
abmelden

Anzeige
 
Kategorie Kapitalanlagerecht  

Geld zurück von der Versicherung?

25.01.2010: Bahnbrechendes Urteil des BGH, vom 29.07.2009. Schadenersatzansprüche von Versicherungsnehmern gegen Versicherungen in Höhe von bis zu € 15 Mrd. in der Diskussion.

BSZ e.V. Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte unterstützen Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Das ARD-Magazin Plusminus berichtete bereits in der Sendung vom 12.01.2010 darüber, dass Versicherer bei in Raten gezahlten Lebens-, Sach- oder auch Kfz-Versicherungen zu hohe Ratenzahlungszuschläge berechnen. Die Veröffentlichung des Urteils LG Bamberg (Az 2 O 764/04, welches mit der Entscheidung des BGH vom 29.07.2009 mit dem Aktenzeichen (Az. I ZR 22/07) rechtskräftig wurde, kann die deutschen Versicherungsunternehmen laut einem Bericht im Hamburger Abendblatt bis zu 15 Mrd. Euro kosten.

Kunden, die ihre Verträge statt im Rahmen einer jährlichen Einmalzahlung in Raten mit Zuschlag zahlen können sich u. U. jede Menge Geld von ihrem Versicherer zurück holen, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron, von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, mit Sitz in München, Berlin und Zürich.

Grundsätzlich fallen alle privaten Versicherungen unter die bislang weitgehend unbekannte Entscheidung des BGH. Betroffen sind insbesondere, Lebens- und Sachversicherung. Krankenversicherungen sind dagegen nicht von der Entscheidung erfasst. Das Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet die Versicherer bei Ratenzahlungszuschlägen die effektiven Jahreszinsen anzugeben. Wurde der effektive Jahreszins nicht angegeben, können Kunden zuviel bezahlte Zuschläge grundsätzlich auch noch Jahre später zurückfordern. Die zuviel bezahlten Raten müssen zudem zu Gunsten des Versicherungsnehmers verzinst werden. Wurden Kunden darüber hinaus bei vereinbarter Ratenzahlung nicht schriftlich über das ihnen zustehende Widerrufsrecht belehrt, haben sie außerdem die Möglichkeit, noch heute ihren Vertrag zu widerrufen (BGB § 355).

Das Hamburger Abendblatt berichte hierzu u. a.:

Die HUK hatte gegen das Urteil des LG Bamberg Berufung eingelegt und bekam vor dem Oberlandesgericht Bamberg recht (Az.: 3 U 35/06). Darauf zog die klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor den BGH. In der mündlichen Verhandlung hat der BGH erkennen lassen, dass er der Auffassung des LG Bamberg folgt, sagt Lars Gatschke vom vzbv. Unmittelbar vor der Urteilsverkündung erkannte die HUK das Urteil des LG Bamberg an. Die Versicherung verhinderte damit, dass sich der BGH in der Sache äußerte. Ein geschickter Schachzug der HUK. Da im Zusammenhang mit der Ratenzahlung auch keine Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgte, hätte der Vertrag ggf. sogar rück abgewickelt werden. Davon sind möglicherweise selbst solche Verträge betroffen, die bereits gekündigt wurden. Das wäre für die Versicherer verheerend. Der Schaden könnte dann bis zu 50 Milliarden Euro betragen, berichtet die Presse.

Auch in einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 23./24.01.2010 wird das Urteil des BGH und des LG Bamberg ausführlich besprochen.

Versicherungsnehmer sollten daher unbedingt fachkundig prüfen lassen, ob auch ihnen ggf. Rückforderungsansprüche und/oder Widerrufsrechte gegenüber ihrer Versicherungen zustehen, rät Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Versicherungen" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt István Cocron 

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de  

25.01.2010 /

Kommentare [neu]
keine Kommentare vorhanden [neu]
Verwandte Artikel
Real Estate & Oil Inc/Dubai Oil Industries/Saxonia Sparkasse:
ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG fordert Anleger zur Rückzahlung von Ausschüttungen auf.
OVG Lüneburg: Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz nach dem AGG gilt auch im Auswahlverfahren um die Stelle eines kommunalen Wahlbeamten
Kündigung eines Angestellten wegen „Stromdiebstahl“ im Wert von 1,8 Cent unwirksam
Lehman-Zertifikate: Positive Aussichten in mündlichem Verhandlungstermin

Weitere Beiträge

Real Estate & Oil Inc/Dubai Oil Industries/Saxonia Sparkasse:

23.01.2010 von roosen

BSZ e.V. –Vertrauensanwälte fordern Anlegergelder zurück!

weiter lesen ...

ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG fordert Anleger zur Rückzahlung von Ausschüttungen auf.

23.01.2010 von roosen

Den Anlegern wird für die Rückzahlung eine Frist zum 8.2.2010 gesetzt.

weiter lesen ...

Lehman-Zertifikate: Positive Aussichten in mündlichem Verhandlungstermin

21.01.2010 von roosen

Mündlicher Verhandlungstermin vor dem LG Potsdam am 20.01.2010 gegen Commerzbank (ehemals Dresdner Bank): Richter bescheinigt Klage Aussichten auf Erfolg; Achtung: Akute Verjährungsgefahr für von Dresdner Bank vermittelte Lehman-Zertifikate

weiter lesen ...

Ponaxis AG: Die Kassen sind leer

21.01.2010 von roosen

Die Anleihegläubiger des Hamburger Beteiligungsunternehmens Ponaxis AG müssen um ihr Geld fürchten. Die Liquidität des Unternehmens könnte möglicherweise bereits im Februar 2010 erschöpft sein.

weiter lesen ...

K1 Invest/K1 Global: Gläubigerversammlung auf den BVI am 01.02.2010!

13.01.2010 von roosen

Gläubigerversammlung für K1 Invest und K1 Global am 01.02.2010 auf den British Virgin Islands."Internationale Anwaltsallianz im Fall K1" wird Rechte der Gläubiger auf den BVI wahrnehmen.

weiter lesen ...

 



Startseite  |  Arbeitsrecht  |  Arzthaftungsrecht  |  Bau- und Architektenrecht  |  Erbrecht  |  Familienrecht Scheidungsanwalt  |  Imobilienrecht  |  Medizin- und Gesundheitsrecht  |  Kapitalanlagerecht  |  Sozialrecht  |  Steuerrecht / Steuerstrafrecht  |  Streitschlichtung  |  Verkehrsrecht  |  Versicherungsrecht  |  Verwaltungsrecht  |  Wirtschaftsrecht  |  Miet- und Wohnungseigentumsrecht  |  Sonstige Rechtsgebiete  |  Bericht einsenden  |  Aktuelle Umfrage  |  FAQ - Die wichtigsten Fragen  |  Ticker  |  Forum  |  Archiv  |  Kontakt  |  Registration  |  Sitemap  |  Impressum  | 
 
Webdesign by imediatec Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. - Copyright © 2007