Rechtsboerse.de  
Artikelsuche 
> Nachrichtenticker
> Archiv
Datum: 22.05.2012                                      > Bericht einsenden                                        > Zugang für Mitglieder
> Anmeldung


Newsletter

Bitte melden Sie sich bei unserem Newsletter an.
Email:
anmelden
abmelden

Anzeige
 
Kategorie Kapitalanlagerecht  

Mehr Geld für geschädigte Phoenix Anleger von der EdW?

23.12.2009: Was bedeuten die Berliner Urteile tatsächlich für die Phoenix Anleger?

Durch das Land geht ein Aufatmen. Berliner Richter des Amtsgerichtes Berlin Mitte haben doch tatsächlich gegen die EdW, die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, entschieden.

Sie urteilten, dass die sogenannte Teilentschädigung, die den Phoenix- Anlegern seitens der EdW aufoktroyiert wurde, so nicht rechtens sei. Der vorgenommene Einbehalt, der sich größtenteils aufgrund der unklaren Rechtslage zu den Aussonderungsrechten der Anleger ergibt, dürfe so nicht gebildet werden und die Anleger müssten entsprechend der gesetzlichen Vorgabe des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) entschädigt werden.

Dies bedeutet, dass von den bestehenden Forderungen der Anleger aus Wertpapiergeschäften 90 % jedoch maximal 20.000 EUR bei Alleinstehenden bzw. maximal 40.000 EUR bei verheirateten Anlegern entschädigt werden müssen. Den erstrittenen Urteilen ist daher aus Sicht der Anleger absolut zuzustimmen. Um sich auf diese Urteile endgültig gegenüber der EdW berufen zu können, sollte jedoch noch deren Rechtskraft abgewartet werden. Allerdings ist davon auszugehen, dass die EdW gegen die erstinstanzlichen Urteile des Amtsgerichtes Rechtsmittel einlegen wird, so dass die Entscheidungen des Berliner Amtsgerichtes wohl noch einmal in der nächsten Instanz überprüft werden.

Aber was heißt das nun für den Einzelnen? Auch wenn die Urteile im Interesse der geschädigten Anleger Bestand haben sollten, so ergeben sich zunächst unmittelbar nur Vorteile für diejenigen Anleger, die bereits einen Bescheid über ihre Entschädigung von der EdW erhalten haben. Diese Anleger, die regelmäßig auch bereits einen Teil Ihrer Entschädigung in Geld erhielten, haben dann einen Anspruch auf einen geänderten Bescheid.

Die Differenz der Entschädigungssummen muss dann ebenfalls innerhalb kurzer Zeit gezahlt werden. Die überwältigende Mehrheit der Phoenix Anleger, nämlich diejenigen, die bisher noch keinen Bescheid über ihre Entschädigung erhalten haben, müssen weiterhin erst auf ihren Bescheid seitens der EdW warten. Sie können dann allerdings darauf vertrauen, dass, wenn die Urteile so wie sie im Moment gefallen sind bestätigt werden, die ihnen zukünftig ausgewiesene Entschädigungshöhe auch unter Berücksichtigung der Gerichtsurteile berechnet werden. Das heißt, dass dann keine Abzüge mehr einbehalten werden.

Nach Mitteilung der EdW auf der eigenen Internetseite brauchen sich die Anleger zumindest wegen der Verjährung ihrer Ansprüche keine Sorgen zu machen. Auch wenn die Urteile des Berliner Amtsgerichtes in der Berufung bestätigt werden sollten, droht derzeit keine Verjährung der Ansprüche bezüglich des noch nicht entschädigten Teils. Demnach können selbst die Anleger, die bereits eine Entschädigung erhalten haben, beruhigt die Urteile der Berufungsinstanzen abwarten und müssen nun keine überhasteten Klagen gegen die EdW anstrengen. Sofern die Urteile in der Berufung bestätigt würden, bleibt genügend Zeit seine dann bestehenden Ansprüche gegenüber der EdW außergerichtlich anzumelden. Damit sparen die Anleger dann Geld und Nerven, die sie in spontanen Klagen sonst aufwenden müssten.

Für die Anleger die bisher noch keinen Bescheid über eine Entschädigung erhalten haben, ändert sich durch die Berliner Urteile zunächst nichts. Sie haben nach einem Urteil des Landgerichtes Berlin keinen rechtlichen Anspruch vor Bescheidung durch die EdW gegen diese zu klagen. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Morgenstern von den MHG Rechtsanwälten meint:“ Jeder Anleger, der schon einen Bescheid der EdW erhalten hat, sollte unbedingt überprüfen lassen, ob der vorgenommene Einbehalt rechtens ist.“

Für Fragen zu dem Themenkomplex Phoenix steht es allen Betroffenen frei sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Phoenix Managed Accounts" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt Dr. Andrè Gerhard Morgenstern

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de  



23.12.2009 /

Kommentare [neu]
keine Kommentare vorhanden [neu]
Verwandte Artikel
Das Warten hat ein Ende - gute Nachrichten für VIP 3 Anleger zum Jahresende
Lehman Brothers Holding Inc.: Amerikanische Finanzaufsicht Finra verurteilt UBS
Lehman-Zertifikate: IG rät Opfern zur Verjährungshemmung!
UBS-Wealth Management Global Property Fund: BSZ e.V. gründet Anleger-IG!
OLG Düsseldorf: Kreditnehmer können von den Banken Kosten für Schätzungen und Besichtungen zurück verlangen

Weitere Beiträge

Das Warten hat ein Ende - gute Nachrichten für VIP 3 Anleger zum Jahresende

21.12.2009 von roosen

Vergleichsangebot der Commerzbank AG bezüglich des VIP 3 Medienfonds

weiter lesen ...

Lehman Brothers Holding Inc.: Amerikanische Finanzaufsicht Finra verurteilt UBS

21.12.2009 von roosen

Das Schiedsgericht der Finra geht davon, dass die Zertifikate wegen ihrer Komplexität nicht für private Anleger geeignet waren.

weiter lesen ...

Lehman-Zertifikate: IG rät Opfern zur Verjährungshemmung!

20.12.2009 von roosen

Zahlreiche Ansprüche geschädigter Lehman-Opfer drohen in den nächsten Wochen und Monaten zu verjähren. Verjährungshemmung auch über BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Brüllmann möglich.

weiter lesen ...

UBS-Wealth Management Global Property Fund: BSZ e.V. gründet Anleger-IG!

15.12.2009 von roosen

6 Milliarden US-Dollar schwerer Immobilienfonds wird geschlossen.

weiter lesen ...

OLG Düsseldorf: Kreditnehmer können von den Banken Kosten für Schätzungen und Besichtungen zurück verlangen

15.12.2009 von roosen

Die entsprechenden Klauseln in den Kreditverträgen sind nämlich unwirksam.

weiter lesen ...

 



Startseite  |  Arbeitsrecht  |  Arzthaftungsrecht  |  Bau- und Architektenrecht  |  Erbrecht  |  Familienrecht Scheidungsanwalt  |  Imobilienrecht  |  Medizin- und Gesundheitsrecht  |  Kapitalanlagerecht  |  Sozialrecht  |  Steuerrecht / Steuerstrafrecht  |  Streitschlichtung  |  Verkehrsrecht  |  Versicherungsrecht  |  Verwaltungsrecht  |  Wirtschaftsrecht  |  Miet- und Wohnungseigentumsrecht  |  Sonstige Rechtsgebiete  |  Bericht einsenden  |  Aktuelle Umfrage  |  FAQ - Die wichtigsten Fragen  |  Ticker  |  Forum  |  Archiv  |  Kontakt  |  Registration  |  Sitemap  |  Impressum  | 
 
Webdesign by imediatec Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. - Copyright © 2007