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Kategorie Kapitalanlagerecht  

Das Warten hat ein Ende - gute Nachrichten für VIP 3 Anleger zum Jahresende

21.12.2009: Vergleichsangebot der Commerzbank AG bezüglich des VIP 3 Medienfonds

Nachdem vor einigen Wochen ein Vergleichsangebot für alle Anleger des VIP 4 Medienfonds seitens der Commerzbank AG und der HypoVereinsbank AG präsentiert werden konnte, hat die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht KWAG nun auch bezüglich der VIP 3 Fonds ein entsprechendes Angebot mit der Commerzbank für alle Zeichner ausgehandelt. „Es ist nur konsequent, dass es ein solches Angebot auch für die VIP 3 Zeichner gibt, der Teufel steckte aber wie so häufig im Detail. Wir haben nun zwei Varianten erarbeitet, zwischen denen der einzelne Anleger wählen kann“, erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der KWAG.

1. Differenzzahlungsangebot

Die Commerzbank geht davon aus, dass der VIP 3 Fonds seinen Kommanditisten Ende 2011 96% der Zeichnungssumme (ohne Agio) auszahlen kann.

Die verbleibende Differenz von 4% wird von der Commerzbank übernommen und in Höhe des Barwerts von 3,7% nach Annahme des Vergleichs an die Anleger ausgezahlt.

Diejenigen Anleger, die bereits gegen die Commerzbank geklagt haben, erhalten zusätzlich 2,5% als „Aufwandsentschädigung“.

Damit ergibt sich folgende Rechnung für einen Anleger, der 100.000 Euro gezeichnet hat:

Auszahlung Fondsgesellschaft 2011
96.000 EUR

3,7% von der Commerzbank (sofort)
3.700 EUR

2,5% zusätzlich für Kläger (sofort)
2.500 EUR

Auszahlung insgesamt
102.200 EUR

Das Risiko besteht hier darin, ob der Fonds tatsächlich in 2011 eine Auszahlung von 96% der Zeichnungssumme (ohne Agio) auszahlen kann. Sollte der Fonds beispielsweise nur 90 % auszahlen können, trägt der Anleger das Risiko.

2. Kapitalerhaltungsgarantie (ähnlich wie bei dem VIP 4 Angebot)

Die Commerzbank verpflichtet sich, den Anleger am Laufzeitende des Fonds so zu stellen, dass ihm 95% seiner Bareinlage (ohne Agio) zurückgezahlt wird (Differenzzahlung). Das bedeutet für die Anleger: Sollte der Fonds zum Ende der Laufzeit (31.12.2011) nicht über ausreichende Liquidität verfügen, um eine Schlusszahlung von 95% der Bareinlage an die Anleger zu leisten, wird die Commerzbank diese wirtschaftliche Lücke schließen.

Des Weiteren zahlt die Commerzbank allen klagenden Anlegern eine „Aufwandsentschädigung“ von 7,5% der Zeichnungssumme (ohne Agio) zum 31.12.2011, die zusammen mit der Differenzzahlung ausgezahlt wird.

Im Ergebnis erhält der Anleger damit zum 31.12.2011 eine Zahlung von 102,5% seiner Zeichnungssumme und damit das Eigenkapital plus die Hälfe des Agio ausgezahlt. Mit den oben genannten Zahlen wäre das eine Auszahlung von 102.500 Euro – allerdings erst zum 31.12.2011.

„Wir halten diese Variante für die bessere Alternative, da das Risiko eines schlechteren Fondsergebnisses hierbei von der Commerzbank getragen wird. Viele Anleger hatten beide Fonds, VIP 3 und 4, gezeichnet und können sich nach diesem Vergleichsangebot nun insgesamt von den Sorgen um diese Beteiligungen verabschieden. Wir haben bei VIP 4 bereits knapp 400 Anleger, die den Vergleich annehmen und nur rund ein Dutzend, die weiter klagen wollen. Dies zeigt, dass das ausgehandelte Ergebnis sich sehr gut sehen lassen kann“, sagt Gieschen.

Ausblick

Die Verhandlungen mit anderen Vertrieben und Banken laufen derzeit. Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen geht davon aus, dass auch allen anderen VIP-Anlegern kurzfristig ein Vergleichsangebot unterbreitet werden kann. Mit einer weiteren Bank gibt es bereits schriftliche Vergleichsentwürfe.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich derBSZ e.V. Interessengemeinschaft „VIP" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de  

21.12.2009 /

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