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Kategorie Kapitalanlagerecht  

Lehman-Zertifikate: IG rät Opfern zur Verjährungshemmung!

20.12.2009: Zahlreiche Ansprüche geschädigter Lehman-Opfer drohen in den nächsten Wochen und Monaten zu verjähren. Verjährungshemmung auch über BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Brüllmann möglich.

Interessengemeinschaft Lehman-Zertifikate im BSZ e.V. rät Opfern zur Verjährungshemmung!

Gute und schlechte Nachrichten für Lehman-Zertifikate-Geschädigte: Eine Vielzahl deutscher Gerichte hat in den letzten Wochen und Monaten Geschädigten teilweise recht gegeben und die vermittelnden Banken zum Schadensersatz verurteilt, auch die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth konnte in einem ersten- noch nicht rechtskräftigen- Urteil vor dem Landgericht Potsdam vom 24.06.2009 einen 100%-igen Klageerfolg für die dortigen geschädigten Lehman-Anleger erzielen. Zwar gibt es auch eine Reihe von klageabweisenden Urteilen (nicht von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten), allerdings bestätigen die bisherigen Urteile der Gerichte die Einschätzung der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte, dass sicherheitsorientierte, unerfahrene Anleger durchaus gute Schadensersatzchancen haben dürften.

Auch sind inzwischen einige Banken dazu übergegangen, die Anleger wenigstens teilweise zu entschädigen, so z.B. die Citibank, die Hannover Sparkasse, die Hamburger Sparkasse oder auch die Frankfurter Sparkasse, die allen geschädigten Anlegern 50 % des angelegten Anlagebetrages zurück erstattet.

Die schlechte Nachricht dabei ist, dass in den nächsten Wochen und Monaten zahlreiche Schadensersatzansprüche Geschädigter zu verjähren drohen. "Gemäß der sehr kurzen Verjährungsfrist nach § 37a WpHG a.F. verjähren Schadensersatzansprüche 3 Jahre ab Anspruchsentstehung, und somit ab dem Kaufzeitpunkt. Da zahlreiche Lehman-Zertifikate im Frühjahr 2007 vermittelt wurden, droht somit in vielen Fällen Anfang 2010 Verjährung," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth, der ca. 150 geschädigte Lehman-Zertifikate-Anleger betreut.

Die gute Nachricht dabei: Es muss nicht immer sofort geklagt werden, sondern es können verjährungshemmende Maßnahmen zunächst auch in Form eines Güteverfahrens vor einer staatlich bestellten Schlichtungsstelle eingeleitet werden. Der Vorteil dabei ist, dass ein Güteverfahren zunächst kostengünstiger für die Geschädigten ist und zunächst Zeit gewonnen wird, um neue Erkenntnisse zu gewinnen.

Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth ist "es nicht ausgeschlossen, dass in den nächsten Monaten auch die Vergleichsbereitschaft von anderen Banken ansteigen könnte, die bisher den Geschädigten noch keine Entschädigung angeboten haben. Der Druck auf die Banken, um den Imageschaden zu begrenzen, nimmt zu, auch zeigen die bisherigen Gerichtsurteile, dass für die Banken durchaus ein hoher Unsicherheitsfaktor bei Prozessen verbleibt, dies könnte unter Umständen zu weiteren Entschädigungsangeboten führen. Allerdings werden die Banken auf verjährte Ansprüche mit Sicherheit keine Zahlungen mehr leisten."

Ein verjährungshemmendes Güte-bzw. Schlichtungsverfahren kann dabei auch über die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte durchgeführt werden. Bei der Stuttgarter BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Brüllmann Rechtsanwälte handelt es sich um eine staatlich anerkannte Güte- bzw. Schlichtungsstelle, bei der bundesweit verjährungshemmende Güteanträge eingeleitet werden können. Bei einer Mitgliedschaft im BSZ e.V. können Geschädigte prüfen lassen, ob die Einleitung eines Güteverfahrens oder einer sofortigen Klage sinnvoll ist, um ihre Ansprüche zu wahren.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc (Real Estate) Immobilienökonom (ebs) 

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de  

20.12.2009 /

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