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Kategorie Kapitalanlagerecht  

BSZ e.V. zur Frage ob Interessengemeinschaften sinnvoll sind.

26.09.2009: Anlagebetrug ist gemessen an der gesamten Wirtschaftskriminalität leider immer noch das gewichtigste Delikt.

Aus diesem Grunde sind Organisationen und auch Interessengemeinschaften die in diesem Bereich ermitteln, aufklären und praktische Hilfe anbieten hilfreich und auch dringend notwendig.

Dazu gehört zum Beispiel auch der BSZ® e.V. Der BSZ® e.V. ist ein unabhängiger, weisungsfreier eingetragener Verbraucherschutzverein der mit seinem Anlegerschutzprogramm mit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland beiträgt, das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze schützt.

Ob ein einzelner Anwalt diese Aufgabe so wahrnehmen will oder kann, darf angezweifelt werden. Zumal sich die Wirtschaftsgangster sehr wohl wehren und oft mit kostenträchtigen Abmahnungen die Aufdeckung ihrer Machenschaften verhindern wollen. Der BSZ® e.V. beobachtet permanent den Grauen Kapitalmarkt und vertritt, kompetent und rechtzeitig die Geschädigten bei unseriösen und für den Anleger nachteiligen Angeboten. Aufgrund erstklassiger Kontakte und guter Zusammenarbeit mit Behörden, Anlegerschutzanwälten und Informanten der Szene kommt dieser Informationsvorsprung auf diesem Gebiet voll den geschädigten Anlegern zugute.

In Deutschland »boomt« das Geschäft mit dem Anlagebetrug. Jährlich verlieren Menschen in Deutschland Milliarden von Euro an Anlagebetrüger mit falsch deklarierten Aktien, Fonds, Rohstoffen, Optionen, Devisen, Immobilien und Grundstücken. Hier sind konkrete Maßnahmen erforderlich. Die Finanzhaie nutzen die Unerfahrenheit vieler Anleger rigoros aus. Die Dunkelziffer der statistisch nicht erfassten Fälle ist immens, da viele Betrogene Schwarzgeld investiert haben und bei Erhebung einer Anzeige die Steuerfahndung fürchten. Unseriöse, dubiose, für Anleger nachteilige oder kriminelle Angebote des Grauen Kapitalmarkts sind leider weit verbreitet. Unseriöse Anlageberater, geschönte Umsatzzahlen, verzögerte Ad hoc Meldungen und Insidergeschäfte sind oft Schuld, wenn Anleger Geld verlieren.

Waren es früher vor allem Einzeltäter, die mit gefälschten Bankgarantien oder mit fingierten Warentermingeschäften auf Kundenfang gingen, ist der Anlagebetrug heute näher an die organisierte Kriminalität gerückt. Dank weitreichenden Erkenntnissen, wie solche Organisationen von der Akquisition der sorglosen Opfer bis hin zur Geldwäscherei funktionieren, hilft der BSZ® e.V. solche betrügerische Anlageringe zerschlagen.

Leider kommt höchstens ein Drittel aller Anlagebetrügereien ans Licht. In vielen Fällen tauchen immer wieder die gleichen Initiatoren auf. Die Angebote werden meist mit professionellen Internet-Auftritten noch glaubwürdiger gestaltet. In vielen Fällen nutzen die Betrüger die neuen Technologien aus und ergänzen ihre Lockmittel mit Hochglanzprospekten und perfekt gestalteten Formularen.

Der BSZ® e.V. mahnt zur Vorsicht bei bestimmten "Detektiven", "Wirtschaftsfahndern", Spezialfirmen zur "Wiederbeschaffung ergaunerter Gelder" .Hier wird oft viel Geld verlangt und die Gegenleistung ist meist nicht messbar und im Regelfall ohne Erfolg für die Anleger. Nicht selten werden Geschädigte mit Offerten von dubiosen Interessen- bzw. Schutzgemeinschaften konfrontiert. Teilweise treten hierbei die Initiatoren gerade der Anlagefirmen als "Retter in der Not" auf, bei denen der Geschädigte zuvor sein Geld verloren hatte. Auch ist zu warnen vor sog. Schutzgemeinschaften, die vollmundig ihre geplanten Aktionen zur Wiederbeschaffung der Gelder anpreisen. Hier ist oftmals die notwendige rechtliche Vertretung vergeblich zu suchen und der Erfolg angestrebter Aktionen muss teilweise angezweifelt werden. Bei seriös agierenden Interessengemeinschaften ist daher immer die kompetente Vertretung der Anlegerinteressen durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte sichergestellt.

Viele Anlegerschutzgemeinschaften aber auch Rechtsanwälte suchen sich den Vermittler als schwächstes Glied in der Kette der möglichen Verantwortlichen für Kapitalanlageschäden heraus und überziehen den Vermittler mit Schadensersatzklagen. Diese Initiatoren treiben die Vermittler mit dieser Vorgehensweise zu Lasten ihrer Mandanten der vermeintlich oder tatsächlich Geschädigten oft in den finanziellen Ruin. Dieses Verhalten wird von der Rechtsprechung zur Beraterhaftung gefördert.

Der BSZ® e.V. dagegen geht in erster Linie gegen die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten vor. Damit wird auch verhindert dass von dem gleichen Personenkreis umgehend neue Anlage- und / oder Vertriebsgesellschaften gegründet werden die erneut die Vermittler in den Haftungsvordergrund stellen. Bei Klagen gegen den Vermittler als letztes Glied in der Kette möglicher Verantwortlicher ist für den geschädigten Anleger sowieso häufig nichts mehr zu holen. Das ist bei der zuvor angesprochenen Zielgruppe in der Regel nicht so.

Die Stärke einer Interessengemeinschaft besteht darin, durch konzentriertes Vorgehen das gemeinsame Anliegen voranzutreiben und notwendige Zusatzkosten auf möglichst viele Schultern zu  verteilen. Darüber hinaus profitiert der Einzelne auch davon, dass mit rechtschutzversicherten Mitbetroffenen, sofern erforderlich, Musterprozesse geführt werden können, deren Ergebnisse allen
zu Gute kommen. Damit wird das Kostenrisiko für alle Betroffenen minimiert.

Der BSZ® e.V. empfiehlt, nur Interessengemeinschaften beizutreten, die von seriösen und kompetenten Anlegerschutzanwälten geführt werden.

Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Anlegerschutzanwälte werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ® Interessengemeinschaften wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist ein Konzept, in dem mit guter Organisation, Vernetzung und geschickter Kooperation, die eigenen Machtquellen zur Rechtsdurchsetzung optimal genutzt werden. Daraus ergibt sich nicht nur mehr Chancengleichheit sondern auch eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen und ihren Rechtsvertretern und den Institutionen und Akteuren der Gegenseite.

Die Interessengemeinschaften im BSZ® e.V. bieten den geschädigten Kapitalanlegern die Möglichkeit von BSZ® -Anlegerschutzanwälten ihre Kapitalanlagen fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen eventuell sofort zu ergreifen sind. Die Ansprüche können dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchgesetzt werden.

Die Aufnahme in eine der vom BSZ® e.V. initiierten Interessengemeinschaften kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

Auf den Webseiten www.fachanwalt-hotline.de , www.fachanwalt-hotline.eu , www.rechtsboerse.de , www.kapitalanleger-echo.de  und www.geldfuchs.eu  kann man sich aktuell über alle bereits bestehenden BSZ® Interessengemeinschaften informieren. 

Foto: www.geldfuchs.eu

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

26.09.2009 /

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