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Kategorie Kapitalanlagerecht  

Pongs & Zahn AG steht mit dem Rücken zur Wand

11.09.2009: Anleger sollen einstweilen weitgehend auf Ansprüche aus der Anleihe verzichten. BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte rät zur Vertretung auf der Gläubigerversammlung.

Die Pongs & Zahn AG steckt in ernsten Schwierigkeiten. Die Gesellschaft teilte den Anlegern am 25.05.2009 mit, dass sie möglicherweise die Anleihe zukünftig nicht mehr bedienen könnte. Sie begründet das mit der anhaltend intransparenten Entwicklung der Konjunktur und befürchtet negative Konsequenzen für die nachhaltige Sicherung der Zahlungsfähigkeit unserer Gesellschaft.

Deshalb sollen die Anleger jetzt ran. Nachdem sie der Gesellschaft schon zig Millionen geliehen haben, sollen sie die Gesellschaft auf der nächsten Gläubigerversammlung am 22.09.2009 durch einen weitgehenden Verzicht auf ihre Ansprüche aus der Anleihe sanieren. Dazu wurden Gesellschafterversammlungen anberaumt. Die finden in den nächsten Wochen statt. Wenn es nach den Unternehmensverantwortlichen geht, bekommen die Anleger in den nächsten Jahren keine Zinsen und stunden den Rückzahlungsanspruch aus der Anleihe (mindestens) bis 2014.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: „Das scheint ein Trend zu werden. Mehrere von dem Itzehoer Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG (heute: ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG) empfohlene Gesellschaften befinden sich in einer sehr ernsten Lage.“ In allen Fällen wird die schlechte konjunkturelle Lage dafür verantwortlich gemacht. Rechtsanwalt Gröpper: „Das ist nach unserer Einschätzung bestenfalls die halbe Wahrheit. Die betreffenden Gesellschaften, ob Cargofresh AG, HPE Hanseatic Private Equity AG oder jetzt die Pongs & Zahn AG, haben wenig überzeugende Geschäftsmodelle. Die Cargofresh AG hat beispielsweise in den ganzen letzten Jahren nur Verluste gemacht.“

Die Anleger stehen jetzt vor der Gretchen-Frage: Ein Ende mit Schrecken oder ein Schrecken ohne Ende. Denn wenn sie die Beschlüsse abschmettern, vertiefen sie die Liquiditätskrise der Gesellschaft und wenn sie auf ihre Ansprüche verzichten, machen Sie sprichwörtlich den Bock zum Gärtner.

BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Andreas Köpke: „Wir empfehlen den Anlegern, die Beschlüsse so nicht zu fassen. Es gibt kein überzeugendes Sanierungskonzept. Und solange das nicht vorliegt, sollte kein Geld nachgeschossen werden, auch nicht durch den Verzicht auf fällige Forderungen. Zudem fordern wir für alle Pongs & Zahn-Anleger eine Aufklärung des Vorwurfs der unrichtigen Prospektierung durch die Einstellung nicht vollständig werthaltiger Forderungen in die Bilanzen. Es muss dringend geklärt werden, was die Unternehmensverantwortlichen davon wussten.“

Die Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwälte vertreten Pongs & Zahn-Anleger auf den nächsten Gläubigerversammlungen. Und das ist auch sehr wichtig. Denn auf der Gläubigerversammlung am 22.09.2009 genügt nach dem Schuldverschreibungsgesetzt bereits die (3/4-) Mehrheit der anwesenden Gläubiger. Und das kann für alle Anleger weitreichende Folgen haben.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Pongs & Zahn AG" anschließen. 

Foto: Rechtsanwalt Matthias Gröpper

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

11.09.2009 /

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