BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der KWAG äußert sich wie folgt dazu:
Was die Initiatoren verschweigen, ist, dass es sich nicht um eine "geänderte Auffassung" der Bayrischen Finanzverwaltung handelt, sondern vielmehr das Ergebnis einer Konferenz der Einkommenssteuerreferenten von Bund und Ländern aus dem Jahr 2007 umgesetzt wird. Auf dieser Konferenz im September 2007 war auch die Frage der steuerlichen Behandlung von Medienfonds Thema und die Referenten haben sich länderübergreifend auf die jetzige Vorgehensweise geeinigt. Das Protokoll dieser Konferenz listet detailliert Vertragsklauseln auf, bei deren Verwendung in den Verträgen zwischen Fondsgesellschaft, Lizenznehmer und "garantiegebender" Bank von einer steuerschädlichen Wirkung ausgegangen wird.
Die jetzt angekündigten Klagen dienen wohl eher zur Beruhigung der Anleger in der vagen Hoffnung, diese bis zum Ausgang des finanzgerichtlichen Verfahrens ruhig stellen zu können.
Nach 4- 6 Jahren Verfahrensdauer sind dann die möglichen Schadensersatzansprüche der Anleger gegen die beteiligten Banken, Initiatoren und Vertriebe im Zweifel verjährt. Falls die Klage schief geht, stehen die Anleger mit leeren Händen da.
Wer eine solche Klage ernst meint, sollte gleichzeitig eine Verjährungsverzichtserklärung gegenüber den betroffenen Anlegern abgeben. Dass dieses nicht einmal angedacht ist, spricht für sich.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG vertritt bereits über tausend Anleger bei den Medienfonds und stellt sicher, dass mögliche Gesellschafterrechte und denkbare Schadensersatzansprüche gegen die Anbieter, den Vertrieb oder andere Personen sorgfältig geprüft und dann erfolgversprechend geltend gemacht werden können.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Film-und Medienfonds" anzuschließen.
Foto: Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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