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Kategorie Kapitalanlagerecht  

wahl + partner GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet - Hunderte von Anlegern um rund 8 Mio. Euro geprellt -

29.08.2009: Über das Vermögen der Firma wahl + partner GmbH aus Waiblingen wurde am 24.06.2009 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 6 IN 236/09). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Oliver Kirschnek bestellt.

Mehrere Hundert Anleger, die bei der wahl + partner GmbH zum Teil große Geldbeträge in Form von so genannten Mezzaninen Beteiligungen angelegt haben, drohen nun herbe Verluste. Nur noch eine Quote von ca. 5 % wurde den Anlegern zuletzt realistischerweise in Aussicht gestellt.

Das Anlagemodell, mit welchem die Firma wahl + partner GmbH um das Geld der Anleger geworben hatte, beschreibt diese selbst wie folgt: "Das Konzept der W + P Mezzanine Beteiligung bringt den interessierten Kapitalanleger mit einem erfahrenen Initiator zusammen. Mit dem Beteiligungskapital wird eine Lücke zwischen Baubeginn und Eingang der Kaufpreise geschlossen. Der Anleger beteiligt sich somit an der Zwischenfinanzierung, deren Ablösung durch die Kaufpreise erfolgt. Schnelle Entscheidungen, unternehmerische Unabhängigkeit und hohe Gewinnerwartungen sind die gegenseitigen Vorteile."

Den Anlegern wurden Zinsen in Höhe von 8 % p.a. und mehr versprochen. Viele Anleger fühlen sich jetzt auch vom Geschäftsführer der Firma, Herrn Hartmut Wahl, betrogen und belogen. Dieser hatte noch bis von kurzem gegenüber Anlegern behauptet, dass sich die Rückzahlung nur "verschiebe" aber "keiner Geld verlieren werde".

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte: "Für zahlreiche Anleger haben wir bereits erfolgreich Klagen gegen den Geschäftsführer Hartmut Wahl geführt. Das Landgericht ist dabei unserer Auffassung gefolgt, dass die Anleger durch die Angaben in den Prospekten getäuscht wurden und hierfür auch der Geschäftsführer persönlich einzustehen hat. Die Berufungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen."

Von der Insolvenz der Fa. wahl + partner betroffene Anleger sollten sich in jedem Fall Rechtsrat von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt einholen. Insbesondere im Insolvenzverfahren sollten sich die Anleger auch bündeln, um so gegenüber anderen Gläubigergruppen nicht Gefahr laufen, benachteiligt zu werden.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Wahl und Partner" anzuschließen. 

Foto: Rechtsanwalt Marcel Seifert

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de  

29.08.2009 /

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