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Kategorie Kapitalanlagerecht  

Glitnir Bank Island - Gläubigerversammlung am 17.12.2009

27.08.2009: BSZ e.V. Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte vertritt deutsche Anleger auf der Gläubigerversammlung am 17.12.2009 in Island – Frist zur Anmeldung der Ansprüche europäischer Anleger endet am 26.11.2009

Die in den zurückliegenden Monaten stark verunsicherten Anleger der Isländischen Glitnir Bank warten weiter vergeblich auf verbindliche Informationen über die von Ihnen investierten Gelder. Die sich in massiven finanziellen Schwierigkeiten befindliche Glitnir Bank wird seit dem Zusammenbruch von der Isländischen Finanzaufsichtsbehörde verwaltet. Mit Urteil des Bezirksgerichts Reykjavik wurde der Glitnir Bank nun ein weiterer Zahlungsaufschub bis zum 13.11.2009 gewährt. Bereits am 12.05.2009 wurde seitens des Bezirksgerichts ein Liquidationsausschuss bestellt, der sich für die Dauer des Moratoriums mit den Forderungen gegen die Bank befassen wird.

„Im schlimmsten Fall müssen die Anleger mit einem Totalausfall Ihrer Anleiheforderungen rechnen“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron weiter, der die von ihm vertretenen deutschen Anleger auch auf der nun anstehenden Gläubigerversammlung am 17.12.2009 in Island betreuen wird. Auf dieser Gläubigerversammlung wird sich nun hoffentlich auch zeigen, welche weiteren Verbindlichkeiten der Bank bestehen und ob ein tragfähiges Sanierungskonzept erarbeitet wurde. Sowohl die EU, als auch die Regierung in Island werden daher hoffentlich bemüht sein, die Schäden möglichst umfassend zu begrenzen. Die Regierungen Großbritanniens und der Niederlande haben sich in der Vergangenheit bereits für ihre Anleger stark gemacht.

Wichtig für sämtliche Anleger aus dem europäischen Raum ist die Anmeldefrist zum 26.11.2009.

Nach einem der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vorliegenden Schreiben werden im Rahmen des isländischen Moratoriums nur diejenigen Forderungen ausländischer Anleger berücksichtigt, die form- und fristgerecht bis zum 26.11.2009 bei der zuständigen Stelle angemeldet werden. Inhaltlich müssen sie den Anweisungen in Artikel 117 Abs. 2 und 3 des Gesetzes Nr. 21/1991 über Konkurs entsprechen.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte von CLLB haben diese Anmeldungen für die von ihnen vertretenen Anleger bereits erledigt, um keine Rechtsnachteile durch Fristablauf zu riskieren. Es bleibt nun das Ergebnis der Gläubigerversammlung abzuwarten.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Glitnir Bank Island " anzuschließen. 

Foto: Rechtsanwalt István Cocron

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071- 9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de  

27.08.2009 /

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