Anlass für die Sorgen ist die Entscheidung der Bayerischen Finanzverwaltung vom März dieses Jahres, die steuerliche Behandlung von Medienfonds neu zu regeln.
Jahrelang wähnten sich die Anleger steuerlich auf der sicheren Seite und gingen davon aus, dass ihre Beteiligung an der MP steuerlich geltend gemacht werden kann. Dies galt so zumindest bis zur besagten Entscheidung der Bayerischen Finanzverwaltung.
Nunmehr hat die Finanzverwaltung in ihrer steuerlichen Einstufung von Medienfonds eine Kehrtwende um 180 Grad vollzogen und entschieden, dass den Anlegern die Steuervorteile aus ihren Beteiligung abzuerkennen sind, und zwar auch rückwirkend.
Diese veränderte Einstufung der Beteiligungen hat für die Anleger nunmehr zur Folge, dass es zu einem Wegfall von anfänglichen steuerlichen Verlusten in größerem Umfang und damit zu erheblichen Einkommensteuernachzahlungen sowie Zinszahlungen für die Betroffenen kommen kann. „Damit werden die Beteiligungen für viele Anleger von einem SteuerSPARmodell zu einem SteuerZAHLmodell“ so BSZ-Vertrauensanwalt Hansjörg Looser von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Rechtliche Schritte gegen die veränderte steuerrechtliche Einstufung stehen den einzelnen Anlegern nicht zur Verfügung, lediglich die Fonds-Geschäftsführung kann gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen. „Nach unserer Einschätzung sind die Erfolgsaussichten dieses Rechtsmittelverfahrens allerdings wohl eher fraglich“, so Rechtsanwalt Looser weiter.
„Allerdings“, so BSZ-Vertrauensanwalt Jakob Brüllmann von BRÜLLMANN Rechtsanwälte „bestehen unseres Erachtens in den meisten Fällen guten Chancen, erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend zu machen.“ Ein erster Ansatzpunkt hierfür dürften Art und Umfang der Beratung sein, die die Anleger beim Erwerb ihrer Beteiligung erhalten haben. „Ein Vermittler ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet, Anleger umfassend über das empfohlene Produkt aufzuklären. Dazu gehört vor allem, dass er nicht nur die Vorteile, sondern auch die Risiken des Anlageproduktes darzustellen hat. Ein weiterer Ansatzpunkt ist zudem in den Fällen gegeben, in denen die Fonds-Beteiligung aus steuerlichen Gründen durch eine Bank fremdfinanziert wurde“, so Rechtsanwalt Brüllmann weiter.
Betroffene Anleger sollten daher dringend ihre Angelegenheit von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt prüfen und klären lassen, ob Ansprüche geltend gemacht werden können. Es gibt also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „MP Filmfonds" anzuschließen.
Foto: Rechtsanwalt Hansjörg Looser
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