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Kategorie Kapitalanlagerecht  

Commerzbank muss Anlegern rund eine Million Euro Schadenersatz leisten.

14.07.2009: Mit Geldern aus VIP-Medienfonds soll in Prozessfinanzierung investiert und ein Film über die anschließenden Verfahren finanziert werden.

Seit dem 1. Juli 2009 verurteilten Landgerichte in München, Frankfurt und Hamburg die Commerzbank AG zu Schadenersatzzahlungen an Anleger der VIP-Medienfonds in Höhe von rund einer Million Euro. Einem Anleger sprach die 31. Kammer des LG Frankfurt in einem Urteil vom 9.7.2009 (Az. 31 O 317/08) eine Schadenersatzzahlung von rund 440.000 Euro zu, sowie weitere rund 80.000 Euro als entgangenen Gewinn. Dabei stützt sich das Landgericht wie auch die anderen Gerichte in seiner Begründung unter anderem auch auf die sogenannte „kick-back“-Rechtsprechung des BGH.

Der BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jens-Peter Gieschen von der Hamburger Kanzlei KWAG, welche die oben genannten Urteile erstritten hat: „Jeder Anleger, der eine Beratung durch die Commerzbank im Zusammenhang mit dem Erwerb der VIP-Medienfonds darlegen kann, hat inzwischen beste Chancen, seine berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Siege der Commerzbank in diesen Verfahren darf man heute wohl als aus der Reihe fallende Ausnahmen bezeichnen, die aber in der Regel von den Oberlandesgerichten korrigiert werden. Hierbei lassen sich die Erfolgsaussichten mit über 90 Prozent als durchaus positiv bezeichnen.“

Damit auch die VIP-Anleger in den Genuss dieser Rechtsprechung kommen, die bisher aus Kostengründen den Gerichtsweg gescheut haben, hat Rechtsanwalt Gieschen auf den Gesellschafterversammlungen der VIP-Medienfonds am 9. und 10. Juli in München einen außergewöhnlichen Vorschlag unterbreitet. In den Fonds sind noch größere Millionenbeträge vorhanden, die aus abgebrochenen Projekten zurückgeflossen sind. Über die Re-Investition dieser Gelder müssen jetzt die Anleger entscheiden. Hierzu hat die Geschäftsführung Alternativen von Festgeldanlage bis Unternehmensanleihen vorgestellt.

Gieschen: „Gesellschaftszweck ist die Investition in Filme. Will man das vorhandene Geld sinnvoll anlegen, ohne den Gesellschaftszweck zu ändern, bietet sich an, mit den Geldern einen Dokumentarfilm über die juristischen Auseinandersetzungen rund um die VIP-Medienfonds und die Rolle der beteiligten Banken zu drehen. Statt der üblichen Budgetposten wie Kulissenbau oder Schauspielergehälter könnte ein Budgetposten ‚Prozessfinanzierung’ aufgenommen werden. Dann können die Gerichtsverfahren mit den Fondsgeldern geführt und das ganze von Kamerateams begleitet werden. So zwingen wir die beteiligten Banken mit ‚Massenverfahren’ in Vergleichsgespräche.“

Gegen die HypoVereinsbank, die bei VIP 4 eine obligatorische Fremdfinanzierung von rund 45 Prozent des Zeichnungskapitals übernommen hat, lässt sich so zum Beispiel ein „Sammelverfahren“ für 2.000 Anleger mit einem Streitwert von 100 Millionen Euro führen, das mit einem Kostenrisiko von rund 850.000 Euro verbunden wäre. „Dafür reichen die in den Fonds vorhandenen Gelder ohne Weiteres aus und es lassen sich noch Hunderte von Einzelverfahren gegen die Commerzbank finanzieren. Eine sinnvollere Anlage der Gelder kann ich mir im Moment nicht vorstellen“, erklärt Gieschen.

Wie das oben genannte Beispiel zeigt, erhalten Anleger dann nicht nur eingezahltes Kapital zurück, sondern auch eine beträchtliche Zahlung als Kompensation für entgangenen Gewinn. Gieschen hierzu: „Wir erreichen für die Anleger durchschnittlich Ergebnisse von 110-120 Prozent bezogen auf das gezeichnete Kapital.“ Vergleicht man dies mit den aktuellen Prognosen der VIP-Geschäftsführung, die zum Beispiel für den VIP-4-Fonds einen Verlust von über 40 Prozent des eingezahlten Kapitals voraussagen, lässt sich schnell der wirtschaftliche Sinn solcher Prozesse erkennen. Rechtsanwalt und BSZ Vertrauensanwalt Gieschen: „Momentan ergehen Urteile gegen die Commerzbank fast im Stundentakt. Allein im Monat Juli werden von unserer Kanzlei 90 Gerichtstermine in dieser Angelegenheit vor den Landgerichten Hamburg, Frankfurt und München wahrgenommen. In vielen Fällen liegen uns schon Hinweisbeschlüsse der Gerichte vor, aus denen sich ergibt, dass auch dort mit anlegerfreundlichen Entscheidungen zu rechnen ist. Daher dürfen sich Drehbuchautoren und Dokumentarfilmer gerne bei mir melden.“

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft "VIP" anzuschließen. 

Foto: Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de  

14.07.2009 /

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