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Übernahme von Kosten eines Empfängers von Arbeitslosengeld II für eine Haushaltshilfe durch den Sozialhilfeträger rechtsboerse.de

Übernahme von Kosten eines Empfängers von Arbeitslosengeld II für eine Haushaltshilfe durch den Sozialhilfeträger

11.12.2007 von roosen | Die Klägerin begehrt die Übernahme von Kosten für eine Haushaltshilfe (vier Stunden pro Woche à 8 Euro), die der Sozialhilfeträger bis 31. Dezember 2004 getragen hatte.

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