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Pfändungsschutzkonto ab 01. Juli 2010 möglich. rechtsboerse.de

Pfändungsschutzkonto ab 01. Juli 2010 möglich.

28.06.2010 von roosen | Ab 01. Juli 2010 besteht die gesetzliche Möglichkeit für jeden Schuldner, sich ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bei seiner Bank einrichten zu lassen.

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