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Eltern haften als Erben mit dem Nachlass für rechtmäßig an ihr contergangeschädigtes Kind erbrachte Sozialhilfeleistungen rechtsboerse.de

Eltern haften als Erben mit dem Nachlass für rechtmäßig an ihr contergangeschädigtes Kind erbrachte Sozialhilfeleistungen

01.04.2010 von roosen | Das Bundessozialgericht hat am 23. März 2010 entschieden, dass Eltern als Erben mit dem Nachlass für rechtmäßig an ihr contergangeschädigtes Kind erbrachte Sozial¬hilfeleistungen haften.

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