Rechtsboerse.de  
Artikelsuche 
> Nachrichtenticker
> Archiv
Datum: 18.05.2012                                      > Bericht einsenden                                        > Zugang für Mitglieder
> Anmeldung


Newsletter

Bitte melden Sie sich bei unserem Newsletter an.
Email:
anmelden
abmelden

Anzeige
 
Kategorie Familienrecht Scheidungsanwalt  

Der geschiedene Ehegatte kann doch noch an mein Vermögen kommen.

21.03.2008: Spätestens nach rechtskräftiger Ehescheidung fühlt man sicher – der Vermögensausgleich ist geregelt, der frühere Ehegatte ist nicht mehr gesetzlicher Erbe.

Doch was passiert, wenn ich mit einem meiner Kinder oder meinem einzigen Kind zusammen bei einem(unverschuldeten) Autounfall ums Leben komme und bisher ein Testament nicht errichtet habe?

Die gesetzliche Erbfolge tritt ein und meine Kinder oder die Kinder werden Erben zu gleichen Teilen, wenn sich (notfalls durch eine Obduktion) herausstellt, dass ich zuerst verstorben bin. Da meine minderjährigen Kinder noch keine eigenen Kinder haben und auch kein Testament hinterlassen haben, erbt der andere Elternteil – also mein/e Expartner/in!

Der geschiedene Ehegatte nimmt also mittelbar am Nachlass des anderen Ehegatten noch teil. Auch wenn die Kinder ein Testament errichtet hatten und der andere Elternteil vom Erbe ausgeschlossen sind – der Pflichtteilsanspruch besteht nach wie vor, so dass erneut ein Teil des Vermögens des geschiedenen Ehegatten wieder beim anderen Elternteil landet!

Auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften kann der andere Partner über die Kinder auf diese Weise am Vermögen partizipieren. Gerade solche Folgen sind vom Verstorbenen oft nicht erwünscht. Mit Hilfe eines soggenannten Geschiedenentestaments kann verhindert werden, dass der geschiedene Ehegatte, der ehemalige Lebenspartner oder deren Verwandte über das Erbrecht am Vermögen teilhaben. Schon im Vorfeld können unliebsame Folgen durch einen Ehevertrag verhindert werden. Spätestens nach der Trennung jedoch kann eine speziell auf die Lebenssituation abgestimmte testamentarische Gestaltung die unerwünschten Folgen beseitigen.

Foto: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Andrea Schendel

Mitgeteilt durch:
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Andrea Schendel
Rechtsanwälte Philipp, Sudmann & Schendel
Bodelschwinghstr.6
68723Schwetzingen
Telefon: 06202-605080
Fax: 06202-6050820
email: andrea@schendel.de  
www.andrea-schendel.de

21.03.2008 / Andrea Schendel

Kommentare [neu]
keine Kommentare vorhanden [neu]
Verwandte Artikel
Ausgleich von Schulden nach der Scheidung
„Schrottimmobilien“: Interview mit Dr. Walter Späth, Autor der Buchneuerscheinung „Schrottimmobilien“
EECH Group AG - BSZ® e.V. Vertrauensanwälte reichen weitere Klagen für Anleger der Art Invest ein.
Schrottimmobilien – Das Buch von Dr. Walter Späth: Auslieferung angelaufen.
Thielert AG: Droht eine Klagewelle von Aktionären?
Links zum Artikel
BSZ® - TOPLISTE Scheidungsanwalt
BSZ® - TOPLISTE Erbrecht

Weitere Beiträge

Ausgleich von Schulden nach der Scheidung

19.03.2008 von roosen

Grundsätzlich haften Gesamtschuldner im Verhältnis zueinander zu gleichen Teilen, soweit nicht ein anderes bestimmt ist.

weiter lesen ...

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung

22.02.2008 von roosen

Der Deutsche Bundestag hat heute das „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren“ beschlossen. Damit wird die genetische Feststellung, von wem ein Kind abstammt, unabhängig von der Anfechtung der Vaterschaft ermöglicht.

weiter lesen ...

Besserer Schutz für Kinder: Das neue Verfahren in Familiensachen

11.02.2008 von roosen

Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird grundlegend reformiert.

weiter lesen ...

Neues Unterhaltsrecht seit 01.01.2008

07.02.2008 von roosen

Eigentlich sollte bereits am 01.07.2007 das neue Unterhaltsrecht in Kraft treten.

weiter lesen ...

Neue Düsseldorfer Tabelle: Mehr Geld für Kinder

17.12.2007 von roosen

Die Richterinnen und Richter der Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben heute die ab dem 1. Januar 2008 geltende „Düsseldorfer Tabelle“ vorgestellt. Sie gilt bundesweit als Richtschnur für die Festlegung des Kindesunterhalts.

weiter lesen ...

 



Startseite  |  Arbeitsrecht  |  Arzthaftungsrecht  |  Bau- und Architektenrecht  |  Erbrecht  |  Familienrecht Scheidungsanwalt  |  Imobilienrecht  |  Medizin- und Gesundheitsrecht  |  Kapitalanlagerecht  |  Sozialrecht  |  Steuerrecht / Steuerstrafrecht  |  Streitschlichtung  |  Verkehrsrecht  |  Versicherungsrecht  |  Verwaltungsrecht  |  Wirtschaftsrecht  |  Miet- und Wohnungseigentumsrecht  |  Sonstige Rechtsgebiete  |  Bericht einsenden  |  Aktuelle Umfrage  |  FAQ - Die wichtigsten Fragen  |  Ticker  |  Forum  |  Archiv  |  Kontakt  |  Registration  |  Sitemap  |  Impressum  | 
 
Webdesign by imediatec Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. - Copyright © 2007