Die gesetzlichen Regelungen nach dem bürgerlichen Gesetzbuch müssen für die Ehegatten nicht unbedingt die beste und die sinnvollste Lösung sein. Diese gehen nämlich von dem Standardfall aus, dass die Ehefrau den Haushalt führen und die Kinder großziehen wird, während der Ehemann das Einkommen erwirtschaftet. Durch einen Ehevertrag kann abweichend von den gesetzlichen Regelungen, eine individuelle maßgeschneiderte Lösung vereinbart werden. Zum Beispiel können in einem Ehevertrag individuelle Bestimmungen zu den Themen Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich getroffen werden.
Schon vor der Eheschließung besteht die Möglichkeit miteinander eine für die Ehegatten passende rechtliche Lösung auszuhandeln. Aber auch während der Ehe und der Trennung kann ein Ehevertrag geschlossen werden. Es ist wichtig, rechtzeitig an die Regelung der Scheidungsfolgesachen zu denken und eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Wenn durch den Ehevertrag die Scheidungsfolgen bereits geregelt sind, stellt die Scheidung an sich nur noch eine Formsache dar und läuft dadurch zwischen den Parteien wesentlich entspannter ab.
Um einen späteren Auslegungsspielraum zu vermeiden, sollte man unbedingt anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, damit der Ehevertrag juristisch formuliert werden kann.
Mitgeteilt von:
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Alexandra Hirth
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